Schäden nach Corona-Impfung: So viele Menschen in der Region Heilbronn sind betroffen
Die Corona-Pandemie ist längst vorbei. Aber immer noch leiden einige wenige Menschen in der Region Heilbronn unter den Auswirkungen der Schutzimpfung.

Millionen Menschen in Deutschland haben sich in der Corona-Zeit gegen das Virus impfen lassen. Bei einigen von ihnen kam es zu Komplikationen. Sie machen dauerhafte gesundheitliche Beschwerden und bleibende Schäden geltend. Zu Recht? Die Bearbeitung der sehr seltenen Fälle zieht sich in die Länge.
Das Landratsamt Heilbronn bearbeitet die Anträge auf Anerkennung von Schäden von Menschen aus dem Landkreis und aus der Stadt Heilbronn. Im Zeitraum von 2021 bis März dieses Jahres seien 124 Anträge im Zusammenhang mit der Corona-Impfung eingereicht worden, sagt Landratsamtssprecherin Lea Mosthaf. 51 davon sind entschieden. In neun Fällen sei ein Schaden festgestellt worden, in 42 Fällen nicht. Im Landratsamt des Hohenlohekreises sind nach Angaben von Pressesprecher Sascha Sprenger zwölf Anträge eingegangen, davon ist einer negativ entschieden worden. Die übrigen elf sind noch in Bearbeitung.
Impfschäden nach Corona-Pandemie: So viele Menschen sind in Baden-Württemberg betroffen
"So bedauerlich jeder einzelne Impfschaden ist, ist die Corona-Schutzimpfung auch im Verhältnis zu anderen Schutzimpfungen als sichere Impfung zu bewerten", sagt eine Sprecherin des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Ihr zufolge haben 1272 Menschen im Land bei den zuständigen Versorgungsämtern einen Antrag gestellt. Etwa die Hälfte davon ist bearbeitet. 49 Anträge wurden bewilligt.
Das Ministerium rechnet vor: Ausgehend von mehr als 25 Millionen verabreichten Corona-Impfungen im Land läge - selbst wenn alle derzeit noch nicht entschiedenen 654 Anträge positiv ausfallen würden - die Quote der Impfschäden bei Corona bei deutlich unter 0,003 Prozent. "Nebenwirkungen sind äußerst selten, aber es gibt sie, so wie es sie bei anderen Impfungen auch geben kann." Die Impfungen gegen das Coronavirus seien der Schlüssel gewesen, die Pandemie zu beenden. Sie hätten dafür gesorgt, die Gesundheitskrise zu überwinden.
Prüfung von Impfschäden: Sind die Probleme wirklich auf die Corona-Impfung zurückzuführen?
"Die Beurteilung von Impfschäden ist generell kein Neuland", heißt es im Heilbronner Landratsamt. Dort habe es auch vor der Covid-19-Impfung regelmäßig Anträge auf Impfschäden gegeben, etwa durch die Zeckenschutzimpfung. Liegt ein Antrag vor, prüft ein Sachverständiger den Zusammenhang zwischen Impfung und Beschwerden.
Es muss klar belegt sein, dass eine Impfung tatsächlich die Ursache für anhaltende gesundheitliche Einschränkungen ist. Das ist oft schwierig. Der Sachverständige müsse sich natürlich mit den entsprechenden medizinischen Folgen auskennen. Ein Lungenfacharzt könne sicherlich nichts zu Lähmungen im Arm sagen, die etwa Folgen einer Masern-Impfung sein sollen.
Landratsamt Heilbronn arbeitet mit einem externen Gutachter-Unternehmen zusammen
Was die Bearbeitung der Anträge in die Länge zieht: Es gibt nach wie vor zu wenige Gutachter. Das Heilbronner Landratsamt zieht eine externe Firma hinzu. "Diese hat spezielle Gutachter, auch für Covid-Impfschäden", sagt Lea Mosthaf. Jede Begutachtung jedoch werde durch eine zweite gegengeprüft. Diese Kontrolle übernimmt der versorgungsärztliche Dienst des Regierungspräsidiums.
Der Staat hatte ein Interesse daran, dass sich möglichst viele Menschen zum Schutz vor Corona impfen ließen. Er empfahl den Piks. Das Gesetz regelt, dass Geimpfte im Fall einer Komplikation entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Grad und den Folgen der Schädigung ab.
Keine Grundrente nach Impf-Schäden: Wie Betroffene entschädigt werden
Erst wenn der Grad einer Behinderung, hervorgerufen durch eine Impfung, 30 Prozent und mehr beträgt, ist eine monatliche Grundrente möglich. Diese wird in 23 von 49 anerkannten Fällen im Land ausgezahlt, so das Sozialministerium. Die einkommensunabhängigen Renten betragen monatlich zwischen 214 und 1114 Euro. Eine Neuregelung des Gesetzes ermöglicht Renten von 400 bis 2000 Euro. In 26 Fällen erhalten die Betroffenen nur Leistungen für Krankenbehandlungen.