Corona-Impfung im Heilbronner Pflegeheim: Ehemalige Mitarbeiterin klagt
Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Heilbronn gibt an, sie sei vor der Corona-Impfung 2021 nicht richtig über mögliche Risiken aufgeklärt worden. Sie habe außerdem einen Impfschaden davongetragen. Der Fall beschäftigt das Oberlandesgericht in Stuttgart.
Eine Corona-Schutzimpfung im Jahr 2021 beschäftigt aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart. Klägerin ist eine ehemalige Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Heilbronn.
Die heute 37-Jährige gibt an, sie sei damals von der Impf-Ärztin nicht ausreichend über mögliche Komplikationen der Impfung aufgeklärt worden. Die Ärztin tritt dem Vorwurf entgegen. Weiter behauptet die Ex-Pflegemitarbeiterin, sie habe einen Impfschaden erlitten. Das Oberlandesgericht will Ende Juni seine Entscheidung in dem Verfahren bekannt geben.
Klägerin aus Heilbronn: Nach Corona-Impfung traten Lähmung und Autoimmunerkrankung auf
Mitarbeiter von Altenheimen waren mit die ersten, die während der Pandemie gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Zu ihnen gehörte die Heilbronnerin. Ihren Angaben zufolge erhielt sie im Januar 2021 die erste und im Februar die zweite Corona-Impfung. In der Folge habe sie Lähmungserscheinungen an Armen und Beinen festgestellt. Dazu kam eine Autoimmunerkrankung. Aus Dokumenten, die der Heilbronner Stimme vorliegen, geht hervor, dass sie deshalb im Krankenhaus gewesen ist.
Der Fall wurde im Januar 2023 zuerst vor dem Landgericht Heilbronn verhandelt. Das Gericht ging der Frage nach, ob die Ärztin, die der Klägerin die Spritzen gab, diese ausreichend über mögliche Nebenwirkungen oder Impfschäden aufgeklärt hat. Genügten die Informationen im Vorfeld und während des Impftermins dem Anspruch an derartige Aufklärungsgespräche? Das Heilbronner Landgericht wies die Klage der ehemaligen Pflege-Mitarbeiterin ab. Es verhandelte nicht, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt. Die Klägerin und ihr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Stegmüller legten Berufung ein.
Gerichtssprecherin: Ausgang des Verfahren ist völlig offen - es gibt verschiedene Optionen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Fall gestern neu aufgerollt. Einer Gerichtssprecherin zufolge ist der Ausgang des Verfahrens völlig offen. Denkbar sei, dass im Juni ein Urteil fällt. Genauso sei es möglich, dass das Gericht erneut in die Beweisaufnahme eintrete. Eine weitere Option: Das Gericht bezieht auch zur Frage eines Impfschadens Stellung.