Corona-Impfung: Gericht weist Klage einer ehemaligen Pflegekraft ab
Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Heilbronn klagt vor dem Landgericht. Sie sei von der Impf-Ärztin nicht ausreichend über mögliche Schäden einer Corona-Impfung aufgeklärt worden. Das Gericht sieht das anders.

Eine 36-jährige Heilbronnerin klagt vor dem Landgericht, sie sei vor zwei Impfungen gegen das Coronavirus im Januar und Februar 2021 nicht ausreichend über mögliche Schäden aufgeklärt worden. Sie behauptet, einen Impfschaden erlitten zu haben. Die ehemalige Pflegekraft macht einen Schadenersatz von 50.000 Euro geltend, dazu Ersatzleistungen für entgangene Erwerbstätigkeit und Kosten für eine Haushaltshilfe. Insgesamt fordert sie 340.000 Euro von der beschuldigten Impfärztin.
Das Landgericht weist die Klage der 36-Jährigen ab. Es gehe nicht darum zu klären, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliege, sagt der Vorsitzende Richter Jürgen Rieger bei der Urteilsverkündung am Dienstagmorgen (14.02.).
Gericht: Aufklärungsblatt genügt
Die Ärztin habe ordnungsgemäß und ausreichend über die Corona-Impfung aufgeklärt. Es genüge, dass diese ein Aufklärungsmerkblatt ausgegeben habe. Außerdem habe die Klägerin am Impfungstermin die Möglichkeit gehabt, Fragen zu stellen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es nicht so gewesen sei, dass die beschuldigte Ärztin mit der aufgezogenen Spritze in der Hand dastand und keine Fragen zuließ. Die Impf-Ärztin hat die Anschuldigungen während einer Verhandlung im Januar zurückgewiesen.
Dr. Ulrich Stegmüller, Rechtsanwalt der Klägerin, kündigt an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. "Es ist nach unserer Auffassung falsch."
Die 36-Jährige berichtete am ersten Verhandlungstag im Januar von neurologischen Schäden und Lähmungserscheinungen nach den zwei Covid-19-Impfungen. Sie könne seitdem nicht mehr arbeiten. Die Klägerin absolvierte in einem Pflegeheim eine Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegerin. Sie wurde dort von der beklagten Ärztin mit einem der neuen mRNA-Impfstoffe geimpft. Mit Verdacht auf eine Impfreaktion wurde sie nach der zweiten Impfung in einem Heilbronner Klinikum einige Tage stationär behandelt. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.