Noch kein Betretungsverbot für ungeimpfte Pflegekräfte verhängt
Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen. Dem Landratsamt Heilbronn wurden bislang 863 ungeimpfte Pflegemitarbeiter, der Stadt Heilbronn rund 600 Personen gemeldet. Ein Betretungsverbot haben diese aktuell noch nicht erhalten.

52 Prozent der Einrichtungen und Unternehmen im Landkreis Heilbronn haben ihre Meldung über das Portal, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird, vorgenommen. Die übrigen Meldungen erreichten das Landratsamt über den Postweg, berichtet Pressesprecherin Tamara Waidmann. Das Land Baden-Württemberg stellte klar, dass von einer unverzüglichen Meldung auszugehen ist, wenn diese ab 16. März innerhalb von zwei Wochen erfolgte.
Alle Einrichtungen, die eine Meldung vorgenommen haben, erhalten eine Eingangsbestätigung mit Infos zum weiteren Vorgehen, erklärt Waidmann. Anschließend werden die Meldungen einrichtungsbezogen bearbeitet. "Alle von einer Einrichtung oder einem Unternehmen gemeldeten Mitarbeiter werden zeitgleich von uns kontaktiert." Dies ermögliche eine gesamthafte Betrachtung und Bewertung der Situation vor Ort.
Landratsamt-Sprecherin Waidmann: "Betretungsverbote wurden noch nicht ausgesprochen"
Da es aufgrund der großen Zahl an Meldungen nicht möglich sei, alle gleichzeitig zu bearbeiten, findet eine fortlaufende Priorisierung durch einen risikobasierten Ansatz statt. Die ersten Anschreiben nach Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit Aufforderung zum Nachweis der Impfung, Genesung oder eines ärztlichen Zeugnisses, dass man momentan oder dauerhaft nicht geimpft werden kann, wurden am letzten März-Tag verschickt. "Betretungsverbote wurden noch nicht ausgesprochen", so Waidmann. Die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfolgt durch das Gesundheitsamt. "Diesbezüglich wird das Gesundheitsamt in erster Linie aufgrund der eingegangenen Meldungen tätig. Im Rahmen von behördlichen Kontrollen kann das Gesundheitsamt jedoch auch ohne eine Benachrichtigung durch die Einrichtung die Vorlage eines Nachweises verlangen", so das Landratsamt. Sowohl die Nicht-Vorlage von Nachweisen trotz Aufforderung als auch der Fall, wenn eine Einrichtung eine in Paragraf 20a IfSG geregelte Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, sei bußgeldbewährt.
Die Stadt Heilbronn hat von 98 Einrichtungen eine Meldung bekommen, betroffen sind damit zirka 580 bis 600 Personen. "58 Meldungen kamen über das Meldeportal des Sozialministeriums, 40 Meldungen per Post, Fax oder Mail", berichtet Sprecherin Suse Bucher-Pinell.
Das Pflegeheim DRK Neckarterrassen in Heilbronn verzeichnet eine Impfquote von 98,3 Prozent. Über den Kreisverband hat das Seniorenheim die entsprechenden Mitarbeiter melden lassen. "Wir haben nun Post bekommen, dass die Meldungen eingegangen sind", berichtet Heimleiterin Annemarie Stange. Mehr sei noch nicht passiert, die entsprechenden Mitarbeiter würden derzeit weiterbeschäftigt.
Heimleiterin: "Fachkräfte stehen nicht in Scharen vor der Tür."
Parallel dazu hält die Einrichtung Ausschau nach Ersatzpersonal, "denn es kann ja jeden Tag die Nachricht kommen, dass diese Personen nicht mehr bei uns arbeiten dürfen". Doch Personalgewinnung sei schwierig, "die Fachkräfte stehen ja nicht in Scharen vor der Tür". Im Fokus seien deshalb auch die Auszubildenden, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen und dann eingesetzt werden können, sagt Annemarie Stange. Bis heute hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises noch kein Berufs- oder Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter verhängt. Tatsächlich ist bis 31. März noch gar keine Prüfung abgeschlossen. Rund 50 Meldungen waren bis dahin im Gesundheitsamt eingegangen.
Sozialministerium über die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Seit die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 16. März bundesweit in Kraft getreten ist, haben in Baden-Württemberg in der ersten Woche 2617 Einrichtungen und Unternehmen den Impf- oder Genesenenstatus von Beschäftigten an die Gesundheitsämter übermittelt. Mehr als die Hälfte davon, rund 1430 Einrichtungen, hätten dazu das Online-Meldeportal des Landes genutzt, erklärt das Sozialministerium. Die übrigen Meldungen seien über den Postweg eingegangen. "Landesweit wurden den Gesundheitsämtern 17.052 Beschäftigte genannt, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von ihnen vorgelegten Nachweises bestehen." Mit der digitalen Meldequote zeigte sich das Ministerium zu diesem Zeitpunkt zufrieden. Bis 30. März konnten die Einrichtungen und Firmen die Meldungen nachreichen, eine Gesamtbilanz wird diese Woche erwartet.
Hätte das digitale Meldeportal nicht verpflichtend sein müssen, um den Gesundheitsämtern die Arbeit zu erleichtern? "Wir haben für das Online-Portal geworben, da es der einfachste Weg ist. Verpflichtend konnten wir es nicht machen, da die einrichtungsbezogene Impfpflicht in einem Bundesgesetz - dem Infektionsschutzgesetz - vorgeschrieben ist. Das können wir nicht für Baden-Württemberg abändern."
Gleichwohl ist der Aufwand auch ohne das digitale Verfahren enorm hoch, wie die Handreichungen für Einrichtungen und Gesundheitsämter zeigen. Der Ertrag dürfte hingegen überschaubar sein, da es viele Spielräume gibt, auch Ungeimpfte nicht vom Arbeiten auszuschließen - etwa um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Sozialministerium verhehlt den "hohen Aufwand" nicht. Trotzdem hält es die einrichtungsbezogene Impfpflicht "uneingeschränkt für sinnvoll". Sie sei ein "unerlässlicher Baustein" für eine noch höhere Impfquote innerhalb der Bevölkerung und zu einem noch besseren Schutz der vulnerablen Gruppen.
Kommentare öffnen



Stimme.de
Kommentare
am 05.04.2022 19:12 Uhr
Würde das passieren, dass nicht geimpfte Hausverbot bekämen,
dann könnte man gleich Stationen oder Heime schließen. Jetzt, wo eh keine Impfpflicht herrscht, sogar keine Isolationspflicht mehr, dann ist es hinfällig, dass nur diese Berufsgruppe es muss.