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Nach Urteil wegen Straßenrennen in Heilbronn: Anwalt prüft Rechtsmittel

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Noch ist unklar, ob Konstantin Matzner, Strafverteidiger des verurteilten 19-Jährigen, das Urteil des Heilbronner Amtsgerichts akzeptieren wird. Der Stimme erklärt er, wie junge Menschen an derart teure Autos für Straßenrennen kommen.

Wegen eines illegalen Autorennens mit hochmotorisierten Sportwagen auf der Heilbronner Allee wurden gestern zwei junge Männer verurteilt.
Wegen eines illegalen Autorennens mit hochmotorisierten Sportwagen auf der Heilbronner Allee wurden gestern zwei junge Männer verurteilt.  Foto: Seidel/dpa, Montage: HSt

Zwei junge Männer mussten sich wegen eines illegalen Straßenrennens am Dienstag, 19. September, vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten. Einer von ihnen ist der 19-jährige Bruder des derzeit angeklagten BMW-Fahrers, der im Februar dieses Jahres einen tödlichen Verkehrsunfall in der Wollhausstraße verursacht haben soll.

 


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Jugendrichter Martin Dietrich verurteilte den 19-Jährigen, der „den Ernst der Lage nicht verstanden“, „keine Einsicht gezeigt“ und sich hinter seinem Verteidiger verschanzt haben soll, zu zwei Freizeitarresten und einer Geldbuße in Höhe von 800 Euro. Seine Fahrerlaubnis wird dem Heilbronner für mindestens eineinhalb Jahre entzogen. Außerdem muss der 19-Jährige polizeilichen Verkehrsunterricht besuchen. Der andere Angeklagte muss ebenfalls ein Bußgeld zahlen, verliert seine Fahrerlaubnis und muss polizeilichen Verkehrsunterricht besuchen.

Anwalt des Angeklagten prüft, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden

Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, ist Konstantin Matzner, der Strafverteidiger des 19-Jährigen, derzeit am Prüfen. „Abschließend kann ich noch nichts dazu sagen.“ Spätestens in einer Woche falle die Entscheidung. Konstantin Matzner betont nach wie vor, dass sich sein Mandant kein illegales Straßenrennen geliefert habe. Sein Antrag beim Richter, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu rekonstruieren, sei nur abgelehnt worden, „weil nicht das Ergebnis rauskommen würde, dass das Gericht erwartet“.

In der Prozessvorschau war zwischenzeitlich von 120 Kilometern pro Stunde auf der Allee die Rede. Hier sind nur 40 Kilometer pro Stunde erlaubt. Bei der Urteilsverkündung verständigte man sich nach Zeugenaussagen auf eine mindestens doppelt so hohe Geschwindigkeit wie erlaubt, nämlich 80 Km/h.

 


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Bei Rennen keinen VW Polo mit 50 PS

Seit 20 Jahren ist der Mannheimer Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. „Straßenrennen nehmen zu“, sagt er. Verfahren dieser Art habe er sehr oft. „In der Regel handelt es sich bei Rennen um keinen VW Polo mit 50 PS“, sagt Konstantin Matzner und lacht. AMG, BMW-M- oder Audi-S-Modelle stünden an der Tagesordnung.

Wie bereits aus der Prozessvorschau hervorging, soll der 19-Jährige, der wegen des Straßenrennens verurteilt wurde, auf der B27 von Neckarsulm in Richtung Heilbronn mit einem Audi S8 phasenweise 230 Kilometer pro Stunde gefahren sein, obwohl zu diesem Zeitpunkt 100 Kilometer pro Stunde erlaubt sind.

 


Wegen dem Auto häufig bis zur Dachkante verschuldet

Ein Audi S8 kostet rund 100.000 Euro. Je nach Ausstattung mehr oder weniger. Wie können sich junge Menschen, die die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen, solche kostspieligen Autos leisten? „Zu meinem Mandaten kann ich keine Aussage machen, aber häufig ist es so, dass sich Menschen für so ein Auto bis zur Dachkante verschulden“, sagt Konstantin Matzner, nennt aber noch eine Vielzahl an anderen Gründen: Sportwagen dieser Art würden teilweise auch als Statussymbol gesehen. Manchmal seien sie auch ein Geschenk von Eltern an ihre Kinder nach einer Scheidung. „Dann sind die Kinder erstmal ruhiggestellt.“ Oft seien es aber auch hart arbeitende Familien, die sich das Auto untereinander ausleihen und sich wenigstens auf dem Weg zur Arbeit „etwas gönnen“ wollen.

 

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