Mehr Suizide in Gefängnissen - auch in Heilbronn
Ein anonymer Verfasser von E-Mails prangert die Haftbedingungen im Heilbronner Gefängnis an. Deshalb sei es dort zu Suiziden gekommen. Die Anstaltsleitung tritt der Behauptung entgegen.

Über viele Jahre hinweg hat es in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heilbronn keine Selbstmorde gegeben. 2020 dann nahm sich ein Insasse das Leben, dieses Jahr ist es zu drei Suiziden gekommen.
In Baden-Württemberg erreicht die Zahl der Selbsttötungen in Gefängnissen nahezu den Höchststand. Dieses Jahr brachten sich nach Angaben des Landesjustizministeriums bisher elf Menschen um (Stand 2. November). Nur 2016 lag die Zahl mit zwölf noch höher. Normalerweise registriert das Ministerium jährlich zwischen fünf und sieben Suizide.
Bruch mit Angehörigen belastet Insassen zusätzlich
"Die Haftsituation ist belastend", sagt Andreas Vesenmaier, Leiter des Heilbronner Gefängnisses. Auch wenn draußen einige Menschen der Meinung seien, den Insassen gehe es im Gefängnis doch gut, manche sogar meinen, viel zu gut. "Es ist kein Geheimnis, dass es immer wieder Insassen gibt, die mit der Situation nicht zurechtkommen." Die Kontaktmöglichkeiten seien beschränkt. Die Insassen könnten sich ihre Mitgefangenen nicht aussuchen. "Es ist unweigerlich eine Zwangsgemeinschaft." Kommt es dazu beispielsweise zum Bruch mit Angehörigen draußen, kann das der Auslöser für den Schritt sein.
In E-Mails hatte sich jüngst ein anonymer Verfasser an die Öffentlichkeit gewandt und die Haftbedingungen in der JVA Heilbronn angeprangert. Sie hätten zu den Suiziden geführt. Wie berichtet, hat die Gefängnisleitung in Abstimmung mit Gefangenenvertretern und einem Beirat die Freizeiten innerhalb der Gefängnismauern eingeschränkt, was für Unruhe sorgte. Die neuen Zeiten liegen nach Angaben des Justizministeriums trotzdem weiter über denen in anderen Anstalten des Landes. Vesenmaier sagt, die Suizide würden von einigen wenigen instrumentalisiert, um Kritik zu üben.
"Wir ergreifen jede Maßnahme, um Suizide zu verhindern." Dabei setzt der Justizvollzug in Baden-Württemberg auf ein Bündel von Vorkehrungen. Der Ministeriumssprecher schränkt ein: "Die Grundrechte setzen der Überwachung Grenzen." Deshalb ließen sich in einem ordnungsgemäßen Vollzug Selbsttötungen nicht gänzlich verhindern.
Nachsorgekonferenz bespricht jeden Fall
"Jeder Suizid muss individuell betrachtet werden, entsprechend individuell sind die Erklärungsansätze", betont Diplom-Psychologin Betina Schilling, Beauftragten des Landes für Suizidprävention. Jeder Fall werde in einer Nachsorgekonferenz mit den Betroffenen besprochen und aufgearbeitet. Daraus gewonnene Erkenntnisse werden als Empfehlungen an die jeweilige Anstaltsleitung und die Aufsichtsbehörde weitergeleitet.
Hinweis in eigener Sache
Normalerweise berichtet die Heilbronner Stimme nicht über Suizide. Unser Auftrag ist es jedoch, über aktuelle Vorkommnisse in Einrichtungen des Landes zu informieren. Menschen, die über Suizid nachdenken, können sich unter anderem an den Arbeitskreis Leben in Heilbronn, Telefon 07131 164251, wenden. Die Telefonseelsorge ist unter den Nummern 0800 1110111 und 0800 1110222 erreichbar.



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