Häftlinge kommen vermehrt kurz nach Verurteilung wieder frei
Gerichte in Baden-Württemberg entlassen vermehrt Straftäter bereits wenige Monate nach der Verurteilung - weil es keine Therapieplätze im Maßregelvollzug gibt.

In den vergangenen Monaten sind in Baden-Württemberg etliche Straftäter, die zu mehrjähriger Haft verurteilt wurden, bereits kurze Zeit nach den Gerichtsprozessen wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Richter sahen es als unzumutbar für die Täter an, dass ihre Aufenthalte in Justizvollzugsanstalten verlängert werden - denn verurteilt worden waren diese zu Therapien in geschlossenen Entzugseinrichtungen. Doch im Maßregelvollzug mangelt es an zusätzlichen Therapieplätzen.
Das baden-württembergische Justizministerium und das Oberlandesgericht OLG Stuttgart bestätigen entsprechende Recherchen der Heilbronner Stimme. Im vergangenen Jahr hatte es nach Angaben des Landesjustizministeriums sechs vorzeitige Entlassungen von Verurteilten gegeben, im Laufe dieses Jahres waren es bereits 22. Im Zuständigkeitsbereich des OLG Stuttgart habe es allein im August und September sieben Entscheidungen der Strafsenate gegeben, die zu Entlassungen aus der sogenannten Organisationshaft geführt haben, sagt OLG-Sprecher Matthias Merz.
Gerichte halten zeitliche Verzögerung bis Therapiebeginn für nahezu unvermeidbar
In diesem Zeitraum habe das Problem bestanden, dass in ganz Baden-Württemberg keine zeitnahe Aufnahme in Einrichtungen für den Maßregelvollzug möglich gewesen sei. In diesen Fällen hätten die Strafgefangenen eigentlich Freiheitsstrafen von zwei bis zu fünfeinhalb Jahren zu verbüßen - unter anderem wegen Drogenhandels, Beschaffungskriminalität, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen.
Als Organisationshaft wird die Zeit bezeichnet, die zwischen der Verurteilung eines Täters und seiner Überstellung in den Maßregelvollzug liegt. Bis dahin befindet sich der Verurteilte in einer Justizvollzugsanstalt. In einem Beschluss des OLG Stuttgart vom 21. September heißt es: "Eine gewisse zeitliche Verzögerung zwischen der Rechtskraft des Urteils bis zur Aufnahme in der Entziehungsanstalt ist selbst bei optimalem Verlauf des Vollstreckungsverfahrens nahezu unvermeidbar." Wie lange eine Organisationshaft andauern darf, ist ungeklärt. Von sechs Wochen bis hin zu fünf Monaten ist vieles denkbar.
Findige Rechtsanwälte gehen dagegen vor, und das immer erfolgreicher. Die strittigen Fälle landen beim OLG Stuttgart. Kommt ein Richter eines Landgerichts zur Entscheidung, die Organisationshaft dürfe noch etwas länger andauern bis zum Beginn einer Therapie im Maßregelvollzug, legen Anwälte Beschwerde dagegen ein. Manchmal gehen aber auch Staatsanwaltschaften gegen gerichtliche Beschlüsse vor, die eine Entlassung vorsehen.
Entwicklung zeichnete sich lange ab
"Tatsächlich gab es einige Fälle, in denen Therapieplätze bereits zugesagt waren, in denen die Gerichte die Dauer bis zu Beginn der Therapie aber als unverhältnismäßig lang ansahen", bestätigt OLG-Sprecher Matthias Merz. So habe sich in einem der am OLG entschiedenen Fälle der Verurteilte erst seit knapp drei Monaten in Organisationshaft befunden, im Hinblick auf den zugesicherten Therapiebeginn wären zehneinhalb Monate daraus geworden. Das bloße Zuwarten auf einen unangemessen spät frei werdenden Therapieplatz konnte nach Ansicht des Senats eine weitere Organisationshaft nicht begründen.
Pressesprecher Merz führt aus, dass die OLG-Senate in ihren Entscheidungen zum Teil darauf hingewiesen hätten, "dass die Entwicklung sich bereits lange abgezeichnet hat". Das für den Maßregelvollzug zuständige Sozialministerium könne von der Entwicklung nicht überrascht gewesen sein, heißt es. Das Ministerium könne sich "nicht auf vorübergehende Überlastung berufen". Die Gesetzeslage sei lange bekannt. Eine Reform des 64er Paragrafen im Strafgesetzbuch, der bei Suchtproblematik eine Therapie vorsieht, sei trotz Kritik nicht erfolgt. Das OLG Karlsruhe hatte bereits im Frühjahr 2020 in einigen Fällen ähnlich entschieden wie jetzt die Stuttgarter Senate.
Sozialministerium: Exorbitanter Anstieg an Zuweisungen nicht vorauszusehen
"Der exorbitante Anstieg gerichtlicher Zuweisungen in den Maßregelvollzug - wie er sich seit 2018 abzeichnet - war in dieser Form jedenfalls nicht vorauszusehen", teilt Claudia Krüger, Sprecherin des baden-württembergischen Sozialministeriums, am Donnerstag mit. Um Freilassungen zu vermeiden, müssten dringend weitere Therapieplätze im Maßregelvollzug geschaffen werden. Die Einrichtungen seien in allen Fällen bemüht, Freilassungen durch vorzeitige Aufnahmen entgegenzuwirken.
Sobald in einem Maßregelvollzug wieder Therapieplätze zur Verfügung stehen, werden die Verurteilten, die zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß sind, zum Antritt geladen - aber das kann derzeit nach Einschätzung von Strafrechtsexperten viele Monate oder noch länger dauern. Bis dahin gilt: keine Auflagen, keine Therapiepflicht, keine Meldepflicht. Und falls jemand bis dahin nicht mehr zu erreichen ist, müsste Haftbefehl erlassen werden.
"Die Lage im Maßregelvollzug ist äußerst angespannt und spitzt sich erheblich zu", sagt Robin Schray, Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums. Die schnellstmögliche Schaffung weiterer Therapieplätze im Maßregelvollzug sei daher - wie seit Längerem bekannt - aus Sicht des Justizministeriums unumgänglich. Eine etwaige Gesetzesänderung könne höchstens mittelfristig zu geringeren Belegungszahlen führen.
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