Nach Urteil vor dem Landgericht: Löwensteins Bürgermeister Schifferer legt Revision ein
Löwensteins Bürgermeister Klaus Schifferer legt gegen das Urteil am Landgericht Heilbronn Revision ein. Die Entscheidung kann bis zu einem Jahr dauern.

Löwensteins Bürgermeister Klaus Schifferer (62, parteilos) hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt. Das teilt Lutz Hils, Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn, auf Nachfrage mit. Die mit Schifferer verurteilten Angeklagten Steffen Seufer (57) und dessen Sohn Tom (29) vom Obersulmer Erdbauunternehmen Seufer legen ebenfalls Revision ein. Die Anwälte der Angeklagten Seufer senior und Schifferer waren für eine Stellungnahme am Dienstag (2. Januar) nicht zu erreichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Aufgabe, das Urteil auf mögliche Fehler zu prüfen. Eine Revisionsverhandlung ist die Ausnahme.
Schifferer und die beiden Seufers waren im Oktober des vergangenen Jahres vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn angeklagt. Am 18. Dezember verlas der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl das Urteil. Sie wurden wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung verurteilt. Das Erdbauunternehmen Seufer stellte Schifferer im November 2019 einen Toyota Hybrid im Wert von etwa 33.000 Euro für mehr als ein Jahr kostenlos zu Verfügung. Die Leasingraten für das Auto bezahlte das Erdbauunternehmen. Das hatten die Anwälte von Steffen Seufer und Schifferer bei der Verhandlung vor dem Landgericht bereits eingeräumt. Es habe sich um einen Freundschaftsdienst gehandelt, argumentierten sie. Die Raten summierten sich auf 7580 Euro.
Löwenstein: Bürgermeister nach Unfall zu einer Geldstrafe verurteilt
Der Bürgermeister hatte im Januar 2021 mit dem Toyota einen Unfall verursacht. Er hatte eine rote Ampel überfahren und krachte in ein anderes Auto. Dessen Fahrerin wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Schifferer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Erst Monate danach überwies Schifferer die Leasing-Raten. Nicht auf das Geschäftskonto, sondern auf das Privatkonto von Steffen Seufer.
Schifferer und Seufer senior waren vom Landgericht zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden. Sie gelten damit beide als vorbestraft. Sollte der BGH das Urteil des Landgerichts nicht aufheben, sind die drei Angeklagten rechtmäßig verurteilt.
Frist von einem Monat – Löwensteins Bürgermeister droht ein zweites Verfahren
Nach der Entscheidung des Landgerichts Heilbronn muss nun der BGH das Urteil auf Rechtsfehler prüfen. Landgericht-Sprecher Hils erklärt, dass das mündlich verkündete Urteil vom Landgericht bis zum 5. Februar schriftlich vorliegen muss. "Mit der anschließenden Zustellung des Urteils an die Angeklagten beginnt dann eine einmonatige Frist, innerhalb derer sie ihr Rechtsmittel begründen müssen", teilt Hils schriftlich mit. Ein Urteil zu verschriftlichen, bedeute einiges an Aufwand, gerade wenn Revision eingelegt werde, erklärt Hils. Für ein Revisionsverfahren geht er erfahrungsgemäß von einer Bearbeitungszeit von einem Jahr aus.
Für Schifferer könnte das Urteil des Landgerichts Heilbronn bereits dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Landratsamt Heilbronn erließ ein dienstrechtliches Verfahren gegen den Bürgermeister. Möglich ist, dass ihm ein zweites Verfahren vor dem Verwaltungsgericht droht.

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