Prozess gegen Löwensteins Bürgermeister: Was die Staatsanwältin fordert
Wegen des Verdachts der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung stehen Löwensteins Bürgermeister Klaus Schifferer und zwei Unternehmer vor Gericht. Folgt das Gericht dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft, gelten zwei Angeklagte als vorbestraft.

Im Prozess um Löwensteins Bürgermeister Klaus Schifferer und den beiden Verantwortlichen des Erdbauunternehmens Seufer in Obersulm fordert die Staatsanwaltschaft Heilbronn Geldstrafen für die Angeklagten zwischen 18.000 Euro und 59.400 Euro. Im Falle einer Verurteilung in dieser Höhe wären Schifferer und Steffen Seufer vorbestraft. Die Verteidigung plädiert am vorletzten Prozesstag (13.12.) vor dem Landgericht Heilbronn auf Freispruch. Steffen Seufer nutzt die Gelegenheit, um am Ende des Prozesses anzumerken, dass er durch die Überlassung eines Autos an Klaus Schifferer "keinen Vorteil" erlangt habe. "Das war aus Freundschaft."
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders, die Schifferer sowie Steffen und dessen Sohn Tom Seufer wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung anklagt. Dass Löwensteins Bürgermeister ein Auto geleast hatte und das Erdbauunternehmen die Leasingraten dafür bezahlte, haben der Bürgermeister und Steffen Seufer bereits über ihre Anwälte zugegeben. Tom Seufer hatte den Leasingvertrag unterschrieben.
Im Nachhinein vorgelegte Car-Sharing-Vereinbarung wertet Staatsanwältin als Schutzbehauptung
Die Staatsanwältin betont in ihrem Plädoyer, dass bei den Angeklagten ein erhebliches Problem mit der Glaubhaftigkeit vorliege. Amtsträger Schifferer habe einen Vorteil angenommen und seine persönliche wirtschaftliche Lage verbessert. Eine im Nachhinein vorgelegte Car-Sharing-Vereinbarung, in der die Überlassung des Autos geregelt worden sei, wertet die Staatsanwältin als reine Schutzbehauptung. Bei der Erschließung eines Neubaugebiets habe die Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichtet. Dadurch habe Tom Seufer Grundstücke kaufen können. Die Forderung der Staatsanwältin: 46.800 Euro Geldstrafe für Klaus Schifferer, 59.400 Euro für Steffen Seufer, 18.000 Euro für Tom Seufer.
Schifferers Anwalt Kristian Frank erklärt, dass man in einem Ort mit 4000 Einwohnern zusammenarbeite. Dies sei zwischen Schifferer und Steffen Seufer passiert. Tom Seufer habe einen Tipp bekommen und sich deshalb die Grundstücke gekauft. Der Bürgermeister habe ein begrenztes Mitspracherecht. "Der Verkäufer wollte privat verkaufen." Das Vorkaufsrecht greife zudem nur bei bestimmten Belangen. Der Leasing-Vertrag: Seitens Schifferers habe keine Verschleierung stattgefunden. Das Auto sei ein Freundschaftsdienst gewesen. Diese Freundschaft stoße viele in Löwenstein auf. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden.
Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf kritisiert Polizeiarbeit
Ähnlich argumentiert Anke Stiefel-Bechdolf, die Steffen Seufer vertritt. Es gehe um eine Freundschaft einer Privatperson mit einem Amtsträger, der in keine Entscheidung eingegriffen habe. "Wir haben nicht die Nähe einer Diensthandlung." Sie kritisiert die Polizei, die unsauber ermittelt habe. Durchsuchungen seien alles andere als klassisch gewesen. "Es gab Unregelmäßigkeiten." Und dass die Car-Sharing-Vereinbarung im Nachhinein aufgetaucht sei, zweifelt sie an. "Was spricht denn für diese Behauptung?" Stiefel-Bechdolfs Tochter Sophie Bechdolf-Reif, die Tom Seufer vertritt, erklärt, ihr Mandant habe auf bei der Unterschrift des Leasingvertrags auf Anweisung seines Vaters gehandelt. Er habe sich nicht gewundert und nicht gewusst, um was es geht. "Wir haben niemanden, der verurteilt werden muss."
Am kommenden Montag, 9 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.

Stimme.de