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Wahlplakate beschmieren und zerstören: Das droht bei Vandalismus

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Seit Freitag hängen in der Region Wahlplakate der Parteien für die Kommunal- und Europawahlen. Immer wieder kommt es vor Wahlen zu Vandalismus – für die Täter kann das teuer werden.

In Heilbronn hängen seit Freitag Wahlplakate für die Kommunal- und Europawahlen aus.
In Heilbronn hängen seit Freitag Wahlplakate für die Kommunal- und Europawahlen aus.  Foto: Christoph Donauer

Rund sechs Wochen vor den Kommunal- und Europawahlen haben die Parteien in der Region ihre Wahlplakate aufgehängt. An Laternen, Masten und Geländern prangen nun die unterschiedlichsten politischen Botschaften und Kandidaten.

Auch wenn einem das Gezeigte nicht passt, sollte man Vandalismus lieber bleiben lassen: Wer Wahlplakate beschädigt, beschmiert oder abhängt, begeht eine Straftat. Wir haben Fragen und Antworten zum Thema gesammelt.

Welche Strafen drohen, wenn man Wahlplakate beschädigt?

Im Grunde ist es ganz einfach: Die Wahlplakate gehören den Parteien. Wer sie kaputt macht, zerreißt oder bemalt, begeht eine Sachbeschädigung. Diese kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dazu gehört auch das Überkleben von Gesichtern oder Slogans, wenn die Aufkleber oder Klebestreifen nicht wieder entfernt werden können.


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Ist es erlaubt, Plakate mitzunehmen?

Nein. Wer das macht, begeht Diebstahl und riskiert bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.

Darf ich Plakate abhängen?

Wenn Plakate abgehängt werden aber intakt und an Ort und Stelle bleiben, wird das unterschiedlich bewertet. Es kann passieren, dass die Parteien in diesen Fällen eine Unterlassung oder Schadenersatz fordern, wenn die Täter bekannt sind.

Welche weiteren Fallstricke gibt es?

Wie bei allen Straftaten kann schon das Anstiften zu einer Tat verfolgt werden. Wer also dazu auffordert, Plakate abzureißen oder zu beschmieren, kann sich Probleme einhandeln. Auch nach den Wahlen darf man Plakate nicht zerstören oder abhängen. Die Parteien müssen sie selbst entfernen, meist innerhalb von zwei Wochen. Hängen Plakate länger, kann man die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kontaktieren.

Welche Regeln gelten für die Parteien?

Die Parteien müssen für ihre Wahlwerbung einiges beachten. So dürfen Wahlplakate je nach Gemeinde erst kurz vor der Wahl aufgehängt werden. Meist sind es sechs Wochen. Außerdem müssen die Parteien bei der Stadt oder Gemeinde anzeigen, dass sie Plakate aufhängen wollen - dieses Recht darf ihnen nicht verwehrt werden. An neutralen Orten wie Schulen, Rathäusern oder Wahllokalen darf nicht plakatiert werden. Außerdem dürfen Wahlplakate den Verkehr nicht behindern.

 

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