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Heilbronn/Bad Friedrichshall
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Mordprozess: Statt Geständnis weitere Unschuldsbeteuerungen

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Im Prozess um den Mord an einer 70 Jahre alten Frau in Bad Friedrichshall-Untergriesheim hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 27 Jahre alten Angeklagten gefordert. Außerdem sei die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen.

Von Helmut Buchholz

Die vorher angekündigte und mit Spannung erwartete Erklärung des Angeklagten blieb am Dienstagmorgen aus. Statt eines Geständnisses beteuerte der 27-jährige Pakistani im Untergriesheimer Mordprozess weiterhin, die 70-Jährige nicht getötet zu haben.

„Sie können mich aufhängen, aber ich bin nicht zu einem Mord fähig“, sagte er in seinem letzten Wort vor den Richtern am Heilbronner Landgericht. Allerdings scheinen selbst seine Verteidiger das nicht zu glauben. Denn beide Rechtsanwälte plädierten auf eine Freiheitsstrafe wegen Totschlag.

Staatsanwältin: Täterschaft steht außer Zweifel

Die Staatsanwältin beantragte dagegen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mord. Die Beweislage sei erdrückend, die Täterschaft stehe außer Zweifel, sagte sie. Die Beteuerung des Angeklagten, dass er unschuldig sei und gegen ihn ein Komplott laufe, „sind eine hanebüchene Schutzbehauptung“.

Als Grund für die Erdrosselung sah die Staatsanwältin einen „religiösen Antrieb“. Der Angeklagte habe eine aus seiner Sicht Ungläubige umbringen wollen – und um sie auszurauben. Dass der 27-Jährige dem Opfer auch noch nach der Tötung ein Holzkreuz aus der Küche des Hauses in Bad Friedrichshall-Untergriesheim zwischen die gefesselten Hände steckte, „war eine Verachtung und Verhöhnung des Opfers“.

Der Pakistani habe in dem Prozess durch sein Verhalten gezeigt, „dass Reue ein Fremdwort für  ihn ist“. Die Staatsanwältin beantragte auch, die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen. So sei ausgeschlossen, dass er nach 15 Jahren Haft wegen guter Führung wieder auf freien Fuß komme. Allerdings  sah sie nicht die Voraussetzung dafür erfüllt, dass der 27-Jährige nach der Gefängnisstrafe in unbefristeter Sicherungsverwahrung bleibt.

 Angehörige der Getöteten haben „Alptraum" erlebt

Mit eindringlichen Worten schilderte Opferanwalt Tobias Göbel, was die Angehörigen der Getöteten durchgemacht haben: „Ein Alptraum. Der Angeklagte ist kaltblütig vorgegangen, mit absoluten Vernichtungs- und Tötungswillen.“ Der 27-Jährige habe im Prozess, „keine Reue, noch nicht mal ein bisschen Anstand gezeigt.“ Sein Verhalten auch in der Verhandlung sei „verachtenswert“. Göbel glaubt aber nicht an ein religiöses Motiv: „Die 70-Jährige war ein zufälliges Opfer, der Angeklagte wusste nicht, dass sie religiös war.“ Auch der Opferanwalt beantragte Lebenslang.

Der Angeklagte fiel in den neun Verhandlungstagen durch zahlreiche Pöbeleien und Respektlosigkeiten gegen alle Verfahrensbeteiligten auf  - auch gegen die Angehörigen des Opfers. Ein Urteil soll am nächsten Dienstag verkündet werden.

 

Der Untergriesheimer Mordprozess im Überblick

 

 

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