Fuchs-Areal Heilbronn: Kein Verfahren gegen die Diakonie
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sieht keine Rechtsverletzung durch die Diakonie beim Verkauf des Grundstücks an der Straße "Am Seelesberg" an die Hertner Holding GmbH. Eine Anwohnerin hatte Strafanzeige wegen möglicher Untreue gegen den Diakonigeschäftsführer gestellt.

Sieg auf der ganzen Linie. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn leitet kein Ermittlungsverfahren gegen Karl Friedrich Bretz, Geschäftsführer des Kreisdiakonieverbands Heilbronn und Kuratoriumsmitglied der Stiftung "Seniorenstift Fuchs", ein.
"Für den Vorwurf der Untreue gab es keine ausreichenden Anhaltspunkte", sagte Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn, auf Anfrage. Es hätten auch nie polizeiliche Ermittlungen stattgefunden. Die Diakonie kümmert sich treuhänderisch um die gemeinnützige Stiftung.
Generalstaatsanwaltschaft teilt Rechtsauffassung
Die gegen diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heilbronn eingelegte Beschwerde sei auch von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart im alten Jahr abschlägig beschieden worden: "Die Generalstaatsanwaltschaft teilt unsere Rechtsauffassung", fasste Hafendörfer das Ergebnis zusammen. Wie berichtet, hatte Christine Tecklenburg, Anwohnerin und Mitglied der Bürgerinitiative "Am Seelesberg", Strafanzeige wegen angeblicher Untreue beim Verfahren und beim Verkauf des Fuchs-Areals an die Hertner Holding GmbH gestellt.
Vermögensumschichtungen sind zulässig
Nach "intensiver Prüfung der Unterlagen", wie Hafendörfer mehrfach betonte, sei nach Paragraf 152 der Strafprozessordnung (StPO) der Tatbestand der Untreue insbesondere aus folgenden Gründen nicht erfüllt. So seien gemäß der Satzung der Stiftung "Seniorenstift Fuchs" Vermögensumschichtungen zulässig, ausdrücklich auch durch die Verwertung des Immobilienvermögens.
Abwägung von Chancen und Risiken
Das von den Brüdern Fuchs der Diakonie Heilbronn vermachte Vermögen bestand lediglich aus dem Grundstück mit der unter Denkmalschutz stehenden Unternehmervilla aus dem Jahre 1913. Liquide Mittel waren im Stiftungsvermögen nicht vorhanden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft beruhte somit der Verkauf des Grundstücks "im Ergebnis auf einer vertretbaren Abwägung der Chancen und Risiken".
Tatbestand der Untreue nicht gegeben
Nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörde schließe zudem das Einverständnis des Kuratoriums zur Veräußerung des Grundstücks den Tatbestand der Untreue aus. Auch der Oberkirchenrat Stuttgart als Rechtsaufsicht über die Diakonie habe den Verkauf genehmigt. "Anhaltspunkte für eine etwaige Unwirksamkeit des erklärten Einverständnisses sind dabei nicht ersichtlich", betonte Mareike Hafendörfer.
Es ist kein Vermögensschaden entstanden
Abschließend kommt die Staatsanwaltschaft zu der Meinung, dass es zu keinem Vermögensschaden gekommen ist. Durch den Verkauf des Grundstücks sei lediglich die Art der Zusammensetzung des Stiftungsvermögens verändert worden, ohne dass das Vermögen in seiner wertmäßigen Zusammensetzung verändert worden sei.
Diakonie baut nun im Neckarbogen
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart teilt nicht nur die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, sondern weist ergänzend darauf hin, dass eine Pflichtverletzung auch nicht vor dem Hintergrund bejaht werden könne, da kein Gutachten zum Grundstückswert eingeholt worden sei. Auch ein über dem Höchstgebot liegender Grundstückswert hätte mangels Käufer zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden können. Mit den erlösten 6,5 Millionen Euro baut die Diakonie an der Paula-Fuchs-Allee im Neckarbogen einen Neubau für Senioren.
Der Geist soll jetzt wieder in die Flasche
Karl Friedrich Bretz vergleicht die getroffenen Entscheidungen mit einem schönen Weihnachtsgeschenk. Zudem hofft der Geschäftsführer des Kreisdiakonieverbands, "dass der Geist, der durch die Vorwürfe seitens der Bürgerinitiative aus der Flasche kam, jetzt auch wieder hineingeht".
Oberlandesgericht kann Entscheidungen prüfen
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart kann beim Oberlandesgericht Stuttgart binnen eines Monats Antrag auf eine gerichtliche Prüfung gestellt werden. Die Frage, ob der Antrag gestellt wurde, kann derzeit nicht beantwortet werden, da Christine Tecklenburg urlaubsbedingt nicht zu erreichen ist.