Dürfen Chefs fragen, ob ich geimpft bin?
Bald endet die Homeoffice-Pflicht, viele Menschen dürften wieder vermehrt ins Büro zurückkehren. Dürfen Arbeitgeber fragen, ob man geimpft ist? Müssen Geimpfte noch in Quarantäne, wenn Kollegen erkranken? Wir beantworten fünf Fragen zur Corona-Impfung am Arbeitsplatz.

Die steigende Impfquote wirft für Arbeitnehmer mehrere Fragen auf.
Dürfen Arbeitgeber fragen oder dokumentieren, ob man geimpft ist?
"Der Impfstatus geht den Arbeitgeber tatsächlich nichts an", sagt der Rechtsanwalt Arnd-Christian Kulow von der Stuttgarter Datenschutzkanzlei Jordan & Wagner. Arbeitgeber dürften weder fragen, ob man geimpft ist, noch den Impfstatus der Mitarbeiter dokumentieren. Freiwillig kann man problemlos mitteilen, ob man geimpft ist oder nicht.
Was ist mit Unternehmen, die selbst geimpft haben?
Der Regelfall sei, dass Unternehmen die Impfung beauftragt haben oder Betriebsärzte geimpft haben, sagt Kulow. "Damit ist das Unternehmen raus und der Betriebsarzt verarbeitet die Daten." Ähnlich sei das bei der Grippeschutzimpfung: Firmen wüssten zwar, wer sich angemeldet hat, müssen diese Informationen jedoch geheimhalten.
Dürfen Arbeitgeber vorschreiben, dass nur Geimpfte in einem Raum oder Büro sein dürfen?
"Das wäre eine mittelbare Offenbarungspflicht. Man könnte so herausfinden, wer geimpft ist und wer nicht." Klar geregelt sei, dass es keine Ungleichbehandlung unter Mitarbeitern geben dürfe, auch keine Sonderbehandlung von Geimpften. Bei der Frage, wer im Büro arbeitet und wer im Homeoffice, seien derzeit die Maßnahmen vorrangig, die die Arbeitsschutzverordnung oder das Infektionsschutzgesetz vorsehen.
Muss ich als Geimpfter nach Hause, wenn Kollegen an Covid-19 erkranken?
Damit hat der Arbeitgeber wenig zu tun. Es gelten die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts: Wer vollständig geimpft oder genesen und einfach geimpft ist, muss nach Kontakt mit einer Infizierten Person nicht in Quarantäne. Für Medizin-Personal gelten andere Regeln.
Darf der Arbeitgeber mich versetzen oder kündigen, wenn ich eine Impfung verweigere?
"In normalen Betrieben ist das nach meiner Einschätzung so gut wie aussichtslos", sagt Kulow. Grundsätzlich sei die Corona-Impfung Privatsache. Doch es gibt Ausnahmen, erklärt der Rechtsanwalt: Personal in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, im ambulanten Pflegedienst oder bei Rettungsdiensten könne unter Umständen aufgefordert werden, sich impfen zu lassen. Geregelt ist das in Paragraf 23 des Infektionsschutzgesetzes. Es müsse jedoch begründet werden, dass die Impfung Infektionen verhindert und einen hohen Schutz bietet. Wer sich weigert, könne versetzt werden, vermutet Kulow. Generell dürften die Gerichte in solchen Fällen jedoch zaghaft urteilen. "Damit die Arbeitgeber keine Impfpflicht durch die Hintertür einführen."
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