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Die Impfpflicht in der Pflege naht: Wie Gesundheitsämter und Arbeitgeber bei Kontrollen vorgehen werden

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Fühlen sich die Gesundheitsämter in der Region für künftige Kontrollen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gut vorbereitet? Wie genau wird vorgegangen? Rechnen Senioreneinrichtungen und der SLK-Verbund mit personellem Engpass? Wir haben nachgefragt.

Foto: dpa
Foto: dpa  Foto: Sven Hoppe

Nur noch wenige Tage, dann greift die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Ebenfalls möglich ist, eine "Impfunfähigkeitsbescheinigung" vorzulegen, eine Art Attest, das bescheinigt, nicht geimpft werden zu können.

Ungeimpfte Mitarbeiter müssen vom Arbeitgeber gemeldet werden

Aber wie genau sollen diese Kontrollen aussehen? Richtlinien vom Land ließen noch bis vergangenen Monat auf sich warten. Mittlerweile herrscht aber Klarheit. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat Handreichungen sowohl für Einrichtungen als auch für die Gesundheitsämter im Land erarbeitet.

 


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Die sehen vor, dass ungeimpfte Mitarbeiter im pflegerischen oder medizinischen Bereich ab dem 16. März von ihren Arbeitgebern über ein landesweites Portal den Gesundheitsämtern gemeldet werden müssen. Anschließend erhalten die betroffenen Mitarbeiter Post von den Gesundheitsämtern mit der erneuten Aufforderung, einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine Impfunfähigkeit vorzulegen. Lassen die Angeschriebenen auch diese zweiwöchige Frist verstreichen, beginnt ein Anhörungsprozess sowohl der Betroffenen als auch ihrer Arbeitgeber, an dessen Ende ein Betretungs- oder Betätigungsverbot stehen kann.

Auch Buß- und Zwangsgelder sind möglich. "Im Klartext heißt das, dass am 16. März noch niemand seinen Arbeitsplatz verliert und keiner Einrichtung schlagartig das Personal wegbricht", sagt Dr. Peter Liebert, Leiter des Städtischen Gesundheitsamts Heilbronn, auf Stimme-Anfrage.

Städtisches Gesundheitsamt rechnet mit über 1000 Fällen

Ausschlaggebend dafür, welches Gesundheitsamt zuständig ist, sei der Ort des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung und nicht der Wohnsitz des Beschäftigten, erklärt Pressesprecherin Suse Bucher-Pinell. Das Städtische Gesundheitsamt Heilbronn rechne mit schätzungsweise 1200 Meldefällen ab dem 16. März und bereite sich derzeit intensiv auf diese Aufgabe vor. Gesundheitsamts-Leiter Peter Liebert ergänzt: "Wir stimmen uns mit dem Landkreis ab, um eine Gleichbehandlung der Beschäftigten in Stadt- und Landkreis zu gewährleisten."

 


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Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises rechnet mit "einer deutlichen Mehrbelastung", erklärt Sprecherin Mathea Weinstock. Wie hoch diese sein werde, hänge von den Fallzahlen ab. Auch im Gesundheitsamt des Heilbronner Landkreises ist noch unklar, ob mit einem großen Anteil an ungeimpftem Personal gerechnet werden muss. "Aufgrund der gesetzlich geregelten Meldepflicht ergibt sich unter den Beschäftigten in allen Pflegeeinrichtungen im Landkreis Heilbronn eine durchschnittliche Impfquote von 86 Prozent (Stand Februar 2022)", erklärt Pressesprecherin Lea Mosthaf. Darüber hinausgehende Informationen würden noch nicht vorliegen.

Nicht außer Acht gelassen werden dürfe, dass das Gesundheitsamt auch dann zu benachrichtigen sei, wenn der Arbeitgeber an der Echtheit des vorgelegten Dokuments zweifelt, so Mosthaf. "Jetzt müssen wir auch noch Detektiv spielen", klagt Viktor Krohmer vom Heilbronner Seniorenheim Pro Seniore Residenz Neckarpark. Der Einrichtungsleiter rechnet mit baldigen personellen Versorgungsengpässen.

 


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Impfpflicht bedeutet hohen Mehraufwand


Von seinen insgesamt 141 Mitarbeitern gebe es viele junge, die sich nach wie vor nicht impfen lassen wollen. Sie finden es ungerecht, wenn ungeimpfte Angehörige die Senioren besuchen kommen dürfen, aber sie selbst ohne Impfung nicht mehr arbeiten dürfen, fasst Viktor Krohmer den Tenor zusammen. Und: "Sie haben mitbekommen, wie selbst Geboosterte oder vierfach Geimpfte schwere Verläufe haben können und sehen daher keinen Nutzen für sich in der Impfung." Der Residenzleiter äußert Verständnis, auch wenn er selbst geimpft sei.

"Wer soll die älteren Herrschaften künftig pflegen?"

Er befürworte eine Impfpflicht für alle, nicht nur für Pflegepersonal. Die vergangenen zwei Jahre sei sein Personal immer an vorderster Front gewesen und werde jetzt durch die Impfpflicht stigmatisiert. "Wer soll die älteren Herrschaften künftig pflegen? Das funktioniert so nicht."

In den SLK-Kliniken wird mit allen Mitarbeitern weiter geplant, "solange keine Betretungsverbote ausgesprochen werden", sagt Klinikum-Sprecherin Marlies Kepp. Etwa 500 der rund 5800 Mitarbeitenden des SLK-Verbundes gelten aktuell als ungeimpft. "Das Angebot, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen, wurde nicht sehr häufig angenommen, die Nachfrage war gering."

 


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Gesundheitsämter sehen sich personell gut aufgestellt

Um dem künftigen Mehraufwand durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht gerecht zu werden, hat das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn sein Team um sechs Mitarbeiter aus der Verwaltung aufgestockt, erklärt Pressesprecherin Suse Bucher-Pinell. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn wird seit Beginn der Corona-Pandemie sowohl von Mitarbeitenden anderer Ämter des Landratsamtes als auch externen Mitarbeitern unterstützt, erklärt Pressesprecherin Lea Mosthaf. Aktuell sei das Landratsamt personell gut aufgestellt, "Neueinstellungen sind momentan nicht nötig." 

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