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Impfpflicht bedeutet hohen Mehraufwand

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Wie das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises ab 16. März die Kontrolle der berufsbezogenen Impfpflicht managt und Seniorenheime und das Öhringer Krankenhaus sich darauf einstellen.

In den acht Seniorenzentren der Hohenloher Seniorenbetreuung sind im Schnitt knapp 90 Prozent der Beschäftigten geimpft. Allerdings ist die Lage in den einzelnen Heimen sehr unterschiedlich. Die BBT-Gruppe will darauf flexibel reagieren.
In den acht Seniorenzentren der Hohenloher Seniorenbetreuung sind im Schnitt knapp 90 Prozent der Beschäftigten geimpft. Allerdings ist die Lage in den einzelnen Heimen sehr unterschiedlich. Die BBT-Gruppe will darauf flexibel reagieren.  Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Einrichtungen und Firmen, die in der Gesundheitsbranche tätig sind, müssen bis Mittwoch, 16. März, gemeldet haben, welche Mitarbeiter nicht gegen Corona geimpft sind. Die spezielle Impfpflicht tritt ab diesem Tag in Kraft. Die Gesundheitsämter müssen diese Mitteilungen prüfen und über jeden Einzelfall entscheiden. Die schärfsten Sanktionen sind Betretungs- und Tätigkeitsverbote, auch Bußgelder und Zwangsgelder sind möglich. Eine detaillierte "Handreichung" des Sozialministeriums zu diesem komplexen Verfahren, das den Behörden ausreichend Ermessensspielraum lässt, gibt es seit 28. Februar. Wie geht das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises diese neue Aufgabe an?

 


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"Wir rechnen mit einer deutlichen Mehrbelastung"

Klar ist: Jeder Einzelfall ist genau zu begutachten und dürfte mal mehr und mal weniger Zeit kosten. Das Verfahren an sich ist komplex. Immer wieder war gemutmaßt worden, die Gesundheitsämter könnten damit überfordert sein. "Wir rechnen mit einer deutlichen Mehrbelastung", erklärt Mathea Weinstock, Sprecherin des Landratsamts. Wie hoch diese sein werde, hänge von den Fallzahlen ab.

Wenn nötig, wird Personal von anderen Abteilungen hinzugezogen

Das laufende Corona-Management und "die weiteren originären Aufgaben" des Gesundheitsamts seien bereits sehr zeitintensiv. "Deshalb planen wir, je nach Arbeitsaufkommen, Personal flexibel auch aus anderen Aufgabenbereichen einzusetzen." Bislang habe sich laut Weinstock eine "niedrige zweistellige Zahl von Einrichtungen" mit Fragen zu diesem Thema an diverse Stellen im Landratsamt gewandt. "Wir gehen derzeit von einer Gesamtzahl von mindestens 250 Einrichtungen aus, eine Zahl der Mitarbeiter in den betroffenen Branchen liegt uns nicht vor", so Weinstock.

 


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Patientenversorgung im Hohenloher Krankenhaus ist gesichert

Die BBT-Gruppe ist der größte Gesundheitsdienstleister im Kreis. Drohen hier größere Ausfälle? Im Hohenloher Krankenhaus waren rund eine Woche vor dem 15. März weit mehr als 90 Prozent der Mitarbeitenden über alle Berufsgruppen hinweg geimpft. Die restlichen Beschäftigten sind "trotz mehrerer Gesprächsangebote" noch nicht immunisiert. "Angesichts der geringen Anzahl von Betroffenen im Hohenloher Krankenhaus können wir die Dienste weiterhin alle besetzen, die Patientenversorgung ist sichergestellt", sagt Ute Emig-Lange, Sprecherin der BBT-Gruppe.

In den acht Seniorenheimen der BBT-Gruppe ist die Lage sehr unterschiedlich

In den acht BBT-Seniorenzentren der Hohenloher Seniorenbetreuung (HSB) liege die Quote der geimpften Mitarbeiter im Schnitt bei knapp 90 Prozent. Auch in diese Zahl seien alle Berufsgruppen vom Hausmeister und der Reinigungskraft bis zur Pflegefachkraft einbezogen. Laut Pflegedirektor Michael Mandt ist die Lage in einzelnen Seniorenzentren sehr unterschiedlich. "Wir können zum Beispiel bei der Belegung einzelner Heime steuernd eingreifen und bei Bedarf die Belegung reduzieren." In einer Einrichtung habe man vorsichtshalber einen Ausfalldienstplan erstellt. Allerdings rechne man nicht mit sofortigen Betretungsverboten durch das Gesundheitsamt, da jeder Beschäftigte einzeln geprüft werde. "In den meisten Seniorenzentren sind nur sehr wenige, oft Teilzeit-Mitarbeitende, betroffen, so dass hier keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind."

Pflegedirektor kritisiert die berugsbezogene Impfpflicht

Mandt hält es für "kein gutes Signal", dass die Impfpflicht auf den Gesundheitsbereich beschränkt ist. "Wir in der BBT-Gruppe haben uns schon im vergangenen Herbst für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Das hohe Infektionsgeschehen betrifft ja alle Berufs- und Altersgruppen und ist nicht auf die Pflege begrenzt. Eine allgemeine Impfpflicht hätte dazu beitragen können, das Infektionsgeschehen insgesamt einzudämmen." Die Seniorenheime wolle man eigentlich wieder verstärkt für Besucher öffnen und auch wieder mehr gemeinsame Veranstaltungen anbieten. "Aktuell müssen wir allerdings weiterhin Schutzmaßnahmen und Einschränkungen für das Leben unserer Bewohner aufrechterhalten und etwa regelmäßige Tests und Zugangskontrollen durchführen. Das ist für alle eine hohe Belastung."

 


So prüft und sanktioniert das Gesundheitsamt die Einhaltung der Impfpflicht

Für alle Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitsbereich besteht ab 16. März eine Meldepflicht über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter. Wer ungeimpft ist und keinen Nachweis vorgelegt hat, dass er genesen ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, wird vom Gesundheitsamt direkt kontaktiert. Die Behörde prüft jeden Einzelfall und entscheidet über das weitere Vorgehen. Maßgeblich für dieses Verfahren ist eine Handreichung des Sozialministeriums. Nach einer Anhörung der Betroffenen und ihrer Arbeitgeber stehen dem Gesundheitsamt drei Wege offen: Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen, die weitere Tätigkeit befristet und unter Auflagen (etwa täglicher Tests) gestatten oder keine Sanktionsmaßnahmen verhängen.

Der Ermessensspielraum ist groß, abzuwägen ist zwischen dem Infektionsschutz und der Versorgungssicherheit. Etliche Kriterien sind in der Handreichung angeführt, die zu dieser oder jener Entscheidung führen können: Wie "versorgungskritisch" ist der Arbeitsbereich? Wie "personennah" arbeiten die Beschäftigten? Ist der gesetzliche Versorgungsauftrag gefährdet, wenn zu viel Personal ausfällt? Zudem können Bußgelder und Zwangsgelder verhängt werden, wenn von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Nachweise nicht erbracht oder Anordnungen nicht befolgt werden. rei

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