Diese Corona-Regeln gelten seit dem 3. April
In Baden-Württemberg sind am 3. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. Damit bleiben zunächst nur noch Maßnahmen zum Basisschutz erhalten. Hier ein Überblick.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sah keine rechtliche Grundlage für eine Verlängerung der Auflagen über den 2. April hinaus. Damit bleiben nur noch Maßnahmen zum Basisschutz erhalten. Diese sind:
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Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.
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Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.
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Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.
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Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.
Weitere Infos: Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 3. April 2022
Hotspot-Regelungen hierzulande nicht umsetzbar
Generell wären strengere Corona-Beschränkungen ab dem 2. April nur noch in ausgewiesenen Hotspot-Gebieten möglich gewesen. Für Baden-Württemberg ist die Hotspot-Regelung allerdings nicht umsetzbar. Die grün-schwarze Landesregierung bezweifelt im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass diese Regeln vor Gericht standhalten könnten.
Winfried Kretschmann sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss am 29. März: „Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten.“ Umso wichtiger werde es in den kommenden Wochen und Monaten, dass ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen getragen werden. „Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft“, appelliert Kretschmann an die Landesbevölkerung.
Maskenregelung in Kultureinrichtungen
In vielen Museen, Theatern und Bibliotheken steht die Maskenpflicht in Baden-Württemberg noch zur Debatte. Das Land empfiehlt den staatlichen Kultureinrichtungen zu prüfen, ob sie über ihr Hausrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske beibehalten können.