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Konsum von Cannabis: Was gilt am Breitenauer See?

  
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Das Wochenende am Wasser in der Sonne verbringen und dabei an einem Joint ziehen – geht das? Diese Regelungen gelten am Breitenauer See.

Am Breitenauer See kann Cannabis konsumiert werden – doch nicht überall.
Am Breitenauer See kann Cannabis konsumiert werden – doch nicht überall.  Foto: links: Manuel Maier, rechts: dpa, Montage: HSt

Der Konsum von Cannabis ist seit Anfang April für Privatpersonen legal. Doch nicht überall darf gekifft werden. Was gilt am Breitenauer See?

Die Kreispolizeiverordnung verbietet den Konsum von Betäubungsmitteln am Breitenauer See, lautet der Hinweis von Tobias Kniel, Geschäftsführer des Naherholungszweckverbands. Aber: Da Cannabis mit der Gesetzesänderung aus dieser Liste genommen wurde, sei das Kiffen erlaubt, solange die gesetzlichen Regelungen eingehalten würden.

Kiffen am Breitenauer See? Diese Regeln müssen Cannabis-Konsumenten einhalten

Kniel und Lea Mosthaf, Sprecherin des Landratsamts Heilbronn, weisen auf die Verbotszonen hin. Daher darf im Erholungsgebiet auf dem Abenteuerspielplatz und dem Volleyballfeld sowie bei der Jugendfreizeitstätte in einem Umkreis von 100 Metern kein Cannabis geraucht werden. Für Heilbronn sind die Verbotszonen in einer Karte festgehalten.


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Zudem gelte, so Mosthaf, das generelle Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Menschen unter 18 Jahren. „Einen direkten Einfluss auf die Polizeiverordnung hat die Cannabis-Legalisierung erstmal nicht“, gibt Mosthaf weiter Auskunft.

Warum ist der Landkreis in diesem Bereich überhaupt zuständig? Als übergeordnete Polizeibehörde könne das Landratsamt Polizeiverordnungen erlassen, wenn der Geltungsbereich mehrere Dienstbezirke betrifft. Am Breitenauer See erstrecken diese sich auf die Gemeinde Obersulm und die Stadt Löwenstein. So hatte der Kreistag 2021 beschlossen, das Grillen und das Shisha-Rauchen auf dem Gelände zu verbieten. Besucher des Breitenauer Sees können sich hier über die sonstigen aktuell geltenden Regelungen informieren.

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