Polizei Heilbronn nennt Details zum Vorgang um Luca-App
Nach einem Diebstahlsdelikt habe eine Polizistin mit dem Heilbronner Landratsamt über rechtliche Möglichkeiten der Datennutzung gesprochen. Man habe die rechtlichen Möglichkeiten der Nutzung besprochen, teilt die Polizei mit.

Das Polizeipräsidium Heilbronn hat sich zur telefonischen Anfrage beim Landratsamt Heilbronn im Zusammenhang mit Daten der Luca-App geäußert. Anlass sei ein Diebstahl in einem Geschäft im Landkreis Heilbronn Ende November gewesen, heißt es auf Anfrage. Es sollte geklärt werden, ob Daten der App in diesem Fall für Ermittlungszwecke in Betracht kämen, man habe die Nutzung nicht von vorneherein ausschließen wollen, teilt das Präsidium schriftlich mit.
Polizei und Staatsanwaltschaft in Mainz forderten für ein Todesermittlungsverfahren im November rechtswidrig Namen von Luca-App-Nutzern beim dortigen Gesundheitsamt an und erhielten sie auch. Die Mainzer Staatsanwaltschaft räumte den Gesetzesverstoß ein. Pressesprecherin Andrea Keller erklärt auf Anfrage, dass der Generalstaatsanwalt in Koblenz den Sachverhalt überprüft. Akten und Stellungnahmen werden angefordert.
Keine konkrete Anfrage
Da knapp vier Wochen nach dem Diebstahl im Landkreis Heilbronn offenbar noch keine verwertbaren Hinweise bei der Polizei eingegangen seien, habe eine Beamtin der Schutzpolizeidirektion mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn die rechtlichen Möglichkeiten der Nutzung von Daten der Luca-App erörtert, erklärt das Präsidium. Noch während des Telefonats habe sich herausgestellt, dass es diese nicht gebe. Es habe sich nicht um eine konkrete Anfrage oder um eine Anforderung von Daten gehandelt, heißt es weiter.
Die Diskussion um die Sicherheit der Luca-App ist derweil längst entfacht. Der netzpolitische Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag, Alexander Salomon, erklärte jüngst, die Luca-App sei "mausetot". Er appellierte an die Nutzer, die App zu deinstallieren. "Sie ist nicht die Lösung, mit der man die Pandemie eindämmen kann", sagte er gegenüber der Heilbronner Stimme. Ende Februar will das baden-württembergische Sozialministerium darüber beraten, ob der Vertrag mit der Berliner Firma "culture4life", die die Luca-App entwickelt hat, verlängert wird. "So weit ich das sehe, ist die App nicht mehr sinnvoll", sagt Salomon.
Daten haben nur Gesundheitsämter
Dabei soll die Luca-App die Gesundheitsämter unterstützen. Nach Angaben von Christina Gehlen, Pressesprecherin von "Luca", werden Gesundheitsämter über einen positiven PCR-Test informiert. Das Gesundheitsamt setzt sich mit der corona-infizierten Person in Verbindung mit der Bitte, die Liste der Besuche beispielsweise von Restaurants oder Kinos freizugeben. In einem zweiten Schritt bitten die Gesundheitsämter diese Betriebe ebenfalls, ihre Check-ins der Behörde zu übermitteln. Die Namen der Kontaktpersonen erhalte nur das Gesundheitsamt, betont Gehlen. Die Kontaktpersonen erhalten wiederum eine Info auf ihr Smartphone, dass ihre Daten von einem Gesundheitsamt entschlüsselt wurden und sie gleichzeitig mit einer infizierten Person eingecheckt waren.
Die Pressestelle der Stadt Heilbronn teilt dazu mit, dass das Gesundheitsamt bislang in zwei Fällen auf Daten der Luca-App zurückgegriffen hat. Zwei Mal hat auch der Hohenlohekreis die Daten im Zeitraum von Oktober 2021 bis jetzt verwendet, heißt es von der Pressestelle. Der Landkreis Heilbronn führe keine Statistik, heißt es.
Keine Möglichkeit
Im Infektionsschutzgesetz ist eindeutig geregelt, dass Daten zum Zwecke der Zeugensuche oder der Strafverfolgung nicht abgerufen werden dürfen. Die Entwickler der Luca-App hätten dazu technisch auch keine Möglichkeit. Dennoch erreichten sie fast täglich Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Daten von Nutzern der Luca-App, heißt es von "culture4life".
In Baden- Württemberg gibt es 43 Gesundheitsämter. Nach Angaben von "culture4life" setzen 38 davon die App ein. Fünf Landkreise oder Stadtkreise verzichten darauf. Eine Kontaktnachverfolgung findet auf anderen Wegen statt - wenn überhaupt. Im November hatte das Sozialministerium beschlossen, dass Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, ihre Kontakte selbst informieren sollen.
Gesetzeslage
Dass Daten von Luca-App-Benutzern nur zum Zwecke der Kontaktverfolgung genutzt werden dürfen, ist in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Die Datenschutzkonferenz hat auf diesen Paragrafen gedrängt, teilt Cagdas Karakurt, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten Baden Württemberg, auf Nachfrage mit. Die Datenschutzkonferenz ist ein Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes.