Polizei wollte Daten der Luca-App haben
Das Landratsamt Heilbronn hat eigenen Angaben zufolge eine Anfrage durch das Polizeipräsidium Heilbronn erhalten. Ein Polizei-Sprecher erklärt, dass bislang nicht auf Daten der App zugegriffen worden sei.

Die Diskussion um die Herausgabe privater Daten der Luca-App reißt nicht ab. Die Frage nach der Sicherheit der App wird immer lauter. Ausgelöst wurde die Debatte durch die Polizei und Staatsanwaltschaft in Mainz, die für ein Todesermittlungsverfahren im November die Daten aus der Luca-App angefordert hatten. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Mainz-Bingen haben daraufhin die Daten den Ermittlern überlassen. Mittlerweile hat sich die Staatsanwaltschaft Mainz entschuldigt.
Nun ist bekannt geworden, dass auch das Polizeipräsidium Heilbronn offenbar auf Luca-Daten zugreifen wollte. Das teilte das Landratsamt Heilbronn mit. Demnach habe es sich um ein Ermittlungsverfahren im Dezember gehandelt. Das Polizeipräsidium Heilbronn konnte am Dienstagabend nicht klären, um welche Anfrage es sich gehandelt habe.
Man habe nach derzeitigem Stand nicht auf die App oder damit verbundene Daten zugegriffen, erklärt Polizei-Sprecher Daniel Fessler. Das ist insofern richtig, als dass das Landratsamt keine Information herausgegeben hat. "Nach kurzer Rücksprache mit der Polizei konnte festgestellt werden, dass rechtlich keine Auskünfte erteilt werden können", teilt Sprecherin Lea Mosthaf mit. Im Hohenlohekreis und im Stadtkreis Heilbronn habe es keine derlei Anfragen gegeben, heißt es auf Nachfrage.
Begehrlichkeiten werden geweckt
Eine Anfrage durch die Polizei macht die Anfälligkeit gespeicherter Informationen deutlich. Der Heilbronner FDP-Landtagsabgeordnete Nico Weinmann sagt, dass einmal erhobene Daten immer Begehrlichkeiten wecken. "Wenn sie erhoben werden, muss ich wissen, dass sie auch verwendet werden. Was wird die Folge sein?" Mit Hinblick auf die Datenverarbeitungen in China sagt er: "Mit der Chinaisierung habe ich erhebliche Schwierigkeiten." Die FDP hatte im November eine Anfrage zur Luca-App in den Landtag eingebracht.
Wie wichtig Datenschutz sei, erklärt Cagdas Karakurt, Pressesprecher des Landesdatenschutzbeauftragten: "Bürgerinnen und Bürger müssen sich bei staatlichen Anordnungen sowie Gesetzen darauf verlassen können, dass ihre Daten nicht anders genutzt werden, als es ihnen vom Gesetzgeber zugesagt wurde." Die Verwendung der Daten aus der Luca-App sei für die Strafverfolgung ausgeschlossen.
Gefahr, dass Daten zweckentfremdet werden
Auf Sicherheitsmängel aus der Vergangenheit macht die IT-Expertin Bianca Kastl aufmerksam. Sie war mit ihrer Expertise als Sachverständige im Bundestag tätig und hat den Bodenseekreis beim Thema Kontaktmanagement während der Corona-Pandemie unterstützt. Sie verweist auf die Tatsache, dass die Luca-App zumindest die Telefonnummer des Benutzers kennt. "Wer Daten vorhält, weckt Begehrlichkeiten." Die Gefahr bestehe, dass sie zweckentfremdet werden. Bei Alternativen wie der Corona-Warn-App (CWA) sei dies nicht der Fall. Die Informationsnachverfolgung sei auch anonym möglich. Allerdings sei die CWA nach der Einführung schlecht weiterentwickelt worden. Mittlerweile könne mit ihr auch der Eincheck-Prozess wie mit der Luca-App durchgeführt werden.
Die Entwickler-Firma "culture4life" der Luca-App verweist hingegen auf die Sicherheit ihres Produkt. Weder sie noch Betriebe wie Gaststätten noch ein Gesundheitsamt könne auf die Daten zugreifen. "Das geht nur, wenn Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb gleichzeitig ihr Einverständnis geben." Nach Auskunft von Geschäftsführer Patrick Hennig könne nur das Gesundheitsamt die Daten lesen. Man habe bislang 330 Millionen Check-Ins mit der App verzeichnet. 20 Millionen Menschen nutzten die Software derzeit im Monat. Pro Tag laden sich bis zu 70.000 Menschen die App aufs Smartphone. "Die Löschung der App hält sich nach dem Vorfall in Grenzen."
Verlängerung
Das Sozialministerium teilt mit, dass über eine mögliche Verlängerung der Luca-App in den nächsten Wochen unter anderem mit den baden-württembergischen Gesundheitsämtern beraten werde. Die Entscheidung werde bis spätestens Ende Februar getroffen.