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Meinung: Ohne Aufklärung wird das Vertrauen in die Ermittlungsarbeit verspielt

  
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Im Kleingedruckten der Luca-App steht, dass die Nutzerdaten nicht zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Wenn die Polizei dagegen verstößt, sollte der Sachverhalt offen aufgeklärt werden, fordert unser Autor.

  

Die Luca-App gehört für viele Menschen zum Corona-Alltag. Sie ist die Eintrittskarte für Restaurant, Kino, Museum. Im bester Absicht haben sich Bürger die App heruntergeladen und darauf gehofft, dass deren Daten sicher sind. Nur wenige werden sich mit dem Kleingedruckten befasst haben. Dort steht nämlich, dass die Daten nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Nun hat die Polizei in Mainz die Daten für ein Todesermittlungsverfahren auslesen lassen und mögliche Zeugen, die an jenem Abend Besucher einer Gaststätte waren, aufgesucht. Das Polizeipräsidium Heilbronn hat nach derzeitigem Kenntnisstand versucht, für ein Ermittlungsverfahren an Daten zu gelangen. Das hat das Landratsamt Heilbronn, anders als in Mainz, glücklicherweise verhindert.


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Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist mittlerweile in vielen Bereichen nur möglich, wenn man sich wie hier mit der Luca-App registriert.
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Polizei wollte Daten der Luca-App haben


Die Vorfälle machen auf einen Nachteil der Luca-App aufmerksam. Im Vergleich zur Corona-Warn-App, die Informationen über den Handy-Nutzer nach jetzigem Wissen verschlüsselt, sind in der Luca-App die Telefonnummer und in den meisten Fällen auch der Klarname des Nutzers hinterlegt. Wer nicht möchte, dass diese Daten erhoben werden, muss auf die App verzichten und auf Alternativen umsteigen.

Nun gilt es, die Sachverhalte offen aufzuklären. Vertrauen in die Ermittlungsarbeit ist sonst verspielt.

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