Meinung zur Luca-App: Personenbezogene Daten müssen geschützt werden
Die Polizei verfügt über unzählige Mittel der Straftäterverfolgung – das Auslesen der Luca-App, die Millionen Menschen zur Pandemiebekämpfung nutzen, gehört nicht dazu, meint unser Autor.
Eine Polizistin des Präsidiums Heilbronn hat mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Heilbronn erörtert, wie die rechtlichen Möglichkeiten zur Nutzung von Daten aus einer App geregelt sind. Der Grund für die Frage war ein Diebstahl in einem Geschäft. Von der Polizei wird erwartet, dass sie die Gesetze kennt. Wenn überhaupt, wäre der Gang zur Staatsanwaltschaft der richtige gewesen.
Es geht um mehr, als um die Herausgabe von persönlichen Daten zur Aufdeckung einer Straftat. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es in Artikel acht: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
In Mainz haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Daten zur Hilfe bei der Aufklärung eines Tötungsdelikts angefordert, in Heilbronn war der Auslöser für die informelle Anfrage ein Diebstahlsdelikt. Wo ist die Grenze? Interessant könnte doch sein, wie oft ich Sport treibe, wie ich mich ernähre, mit wem ich mich treffe, ob ich rauche oder ob ich als Fußgänger bei rot über die Ampel gehe. Letztere werden in China öffentlich an den Pranger gestellt.
Die Polizei verfügt über unzählige Mittel der Straftäterverfolgung – das Auslesen einer App, die Millionen Menschen zur Pandemiebekämpfung nutzen, gehört nicht dazu. Personenbezogene Daten müssen geschützt werden. Ohne Wenn und Aber.