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Artenschutz

Pilze im Wald ernten: An diese Regeln müssen sich Sammler halten

  
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Beliebte Pilz-Arten, wie Steinpilz und Pfifferling, unterliegen dem Artenschutz. Dennoch dürfen sie in Maßen geerntet werden. Das sind die Regeln.


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Bei einigen Pilzsorten müssen Sammler auf der Hut sein, denn sie sind giftig. Zu den beliebten Sorten gehören hingegen Pfifferlinge und Steinpilze. Doch diese Pilzsorten sind geschützt. In der Bundesartenschutzverordnung sind entsprechende Pilzsorten aufgelistet. Dazu zählen auch Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Morchel und Rotkappe. Sie dürfen „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden“, sagt die Verordnung.

Handstraußregel bei der Pilz-Ernte: Was das für Sammler bedeutet

Vorschriften sind ferner im Landeswaldgesetz verankert. Darin ist geregelt, dass jeder das Recht hat, Pilze zu sammeln. Einschränkend gilt jedoch, dass nur geringe Mengen zum Verbrauch der sammelnden Person aus dem Wald mitgenommen werden dürfen. Man spricht hier auch von der Handstraußregel, was beim Pilzesammeln eher einem gefüllten Korb entspricht.


„Man darf nur so viel sammeln, wie man als einzelne Person an einem Tag essen kann“, erläutert Douglas Hackett vom Verein der Pilzfreunde Heilbronn. Der Pilzexperte schätzt die diesjährige Saison als "ungewöhnlich" ein. Der Naturschutzverband Nabu interpretiert diese Regel mit maximal einem Kilogramm pro Tag und Person. Besonders die unter Schutz stehenden Speisepilzarten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. 

Umgang mit Pilzen im Wald: Das wird Sammlern empfohlen

Für eine sanfte Ernte empfiehlt der Nabu, die Pilze behutsam im Ganzen herausdrehen und entstandene Löcher mit Erde oder Laub bedecken. So schonen Sammler das Pilzgeflecht (Myzel) und verhindern, dass es austrocknet. Außerdem bleibt das Stielende der Pilze erhalten. Diese Stielbasis ist ein wichtiges Merkmal zur Pilzbestimmung.

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