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Silvester-Raketen in Eppingen und Bad Wimpfen verboten – Regeln in der Region

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Böller und Raketen sind an Silvester im Heilbronner Raum nicht überall erlaubt. Grund dafür sind Brandgefahr und Lärm. Wo Verbote herrschen und was Städte und Gemeinden empfehlen.


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Seit Samstag, 28. Dezember, darf offiziell Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Bis einschließlich Dienstag, also Silvester selbst, können sich volljährige Personen mit Böllern und Raketen eindecken. Die Raketen dürfen „nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden“, teilt die Stadt Heilbronn mit. Feuerwerkskörper dürfen wegen Brandgefahr und erheblichem Lärm außerdem nicht in „unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ angezündet werden.

Silvester-Tipp der Stadt Heilbronn: Keine brennbaren Gegenstände auf Balkon lagern

Für einen „ungetrübten Start„ in das neue Jahr rät Heilbronn davon ab brennbare Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse zu lagern und auch keine Gelben Säcke im freien stehen zu haben. Auf der städtischen Webseite wird zudem empfohlen: „Vor Verlassen der Wohnung zum Neujahrsschießen alle Kerzen löschen.“ Im Falle eines Brandes solle zuerst die Feuerwehr unter dem Notruf 112 alarmiert werden.

Auf der Internetseite der Stadt Neckarsulm heißt es außerdem: „Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.“

Raketen und Böller sind in Heilbronn an Silvester nicht überall erlaubt.
Raketen und Böller sind in Heilbronn an Silvester nicht überall erlaubt.  Foto: Ralf Seidel

Kaufland plädiert für verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern

„Auch in diesem Jahr bieten wir Mehrschuss-Batterien, gemischte Raketensortimente sowie die Familien-Sortimente an. Das sind die Klassiker im Feuerwerkssortiment und jedes Jahr sehr beliebt“, sagt eine Sprecherin von Kaufland. Alle Feuerwerkskörper seien von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft worden. Im Sinne der Umwelt , Tiere und Menschen plädiere Kaufland für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuerwerk.

„In Corona haben wir gar nichts verkauft“, erklärt Christian Sommer, stellvertretender Marktleiter bei Edeka Sommer in Eppingen. Danach hätten die Leute auf das Feuerwerk gewartet. „Die letzten zwei Jahre lief das ganz gut.“ Sommer erwartet auch dieses Mal wieder einen erfolgreichen Feuerwerksverkauf. In etwa das Gleiche wie die letzten Jahre hat der Eppinger Edeka an pyrotechnischen Produkten auf Lager. Es soll möglichst keine Retouren geben, hofft Sommer. Alles was nicht bis zum 31. Dezember verkauft wird müsse zurückgeschickt werden, schon allein aus brandschutztechnischen Gründen. Am beliebtesten seien Raketensets, „Tischfeuerwerk eher weniger“. 

Keine Silvesterraketen in Eppingen und Bad Wimpfen

Viele Städte und Gemeinden in der Heilbronner Region weisen vorab auf die Regeln an Silvester hin. So dürfen in der Eppinger Innenstadt aufgrund der Regelung im Sprengstoffrecht „insbesondere im Altstadtbereich, auf dem Marktplatz und in der Nähe von Fachwerkhäusern Silvesterraketen nicht gezündet werden“, heißt es seitens der Stadt Eppingen.

Die Polizei überwache das Verbot „im Rahmen des Möglichen“. In den letzten Jahren habe es diesbezüglich keine Anzeige gegeben. „Auch außerhalb dieser Bereiche wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

Das Feuerwerk ist für Tiere draußen, in den Ställen und in den Wohnzimmern ein Stresstest, ebenso für die Rettungs- und Notdienste und die Umwelt“, fährt eine Sprecherin der Fachwerkstadt fort. Der ganze Müll, der durch die Feuerwerke entsteht  bedeutet für den Eppinger Bauhof Arbeit. Am Neujahrstag werden drei Mitarbeiter und Kehrmaschinen für rund drei Stunden den Vormittag über sauber machen.

Auch in der gesamten Altstadt von Bad Wimpfen ist das Entzünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art untersagt. Darauf weist die Freiwillige Feuerwehr auf ihrer Webseite hin.

Neudenau verbietet Feuerwerk vor Fachwerkhäusern

Doch nicht nur Eppingen und Bad Wimpfen schieben ausgelassenem Silvesterfeuerwerk einen Riegel vor: Auch Neudenau weist auf der Homepage darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vor Fachwerkhäusern verboten sei.

Unter Berufung auf die Änderung des Sprengstoffgesetzes 2009 teilt Neudenau mit, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten sei.

Daneben weist auch Künzelsau auf die Regeln hin: In der Innenstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe der St.-Paulus-Kirche, der Johannes-Kirche und der anderen Kirchen verboten sowie in der Nähe der Johannes-Apotheke oder der anderen Fachwerkhäuser. "Das gilt auch für die Stadtteile", schreibt die Stadt.

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