Feuerwerksverkauf startet am 28. Dezember: Was Käufer wissen müssen
Silvester naht und der Verkauf von Feuerwerk beginnt in diesem Jahr bereits früher als sonst. Wer Raketen und Böller kaufen darf und was es zu beachten gilt – ein Überblick.
Der Jahreswechsel rückt näher, und für viele gehört das Zünden von Raketen und Böllern zu den festen Traditionen. Auch in diesem Jahr gelten klare gesetzliche Vorgaben, die sowohl Käufer als auch Händler beachten müssen. Ein wichtiger Punkt: Der offizielle Verkaufsstart für Feuerwerkskörper der Kategorie II beginnt 2024 aufgrund des Kalenders früher als üblich. Zwischen Samstag, 28. Dezember, und Dienstag, 31. Dezember können die Raketen und Böller erworben werden.
Feuerwerksverkauf in Deutschland: Wer was kaufen darf und wann es erlaubt ist
In Deutschland ist der Verkauf von sogenanntem Kleinfeuerwerk der Kategorie II – dazu zählen Raketen, Böller und Batterien – streng geregelt. Diese Artikel dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Der erlaubte Verkaufszeitraum beschränkt sich auf die letzten drei Werktage des Jahres, informiert der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI).
Anders verhält es sich mit Kleinstfeuerwerk der Kategorie I, zu dem unter anderem Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke zählen. Diese Artikel dürfen das ganze Jahr über verkauft werden und können bereits von Jugendlichen ab 12 Jahren genutzt werden, so der VPI. Großfeuerwerk der Kategorien III und IV bleibt hingegen ausgebildeten Pyrotechnikern vorbehalten.
Sicheres Feuerwerk: Warum die CE-Kennzeichnung Pflicht ist und was Händler beachten müssen
Ein zentraler Sicherheitsaspekt betrifft die CE-Kennzeichnung: Nur Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden, dürfen in Deutschland verkauft und genutzt werden, erklärt die IHK. Diese Kennzeichnung garantiert, dass die Artikel bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.
Händler sind verpflichtet, Feuerwerkskörper nur in geschlossenen Räumen anzubieten, wie etwa in Supermärkten oder Fachgeschäften. Der Verkauf unter freiem Himmel oder auf Wochenmärkten ist untersagt, so die IHK weiter. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Import aus dem Ausland: Feuerwerksartikel, die keine BAM-Zulassung haben, sind illegal.

Silvester 2024: Wo das Zünden erlaubt ist – und wo nicht
Raketen und Böller dürfen ausschließlich an Silvester und Neujahr gezündet werden, also vom 31. Dezember bis zum 1. Januar. Städte und Gemeinden können jedoch zusätzliche Einschränkungen erlassen, die den Einsatz zeitlich oder räumlich weiter begrenzen, so die IHK.
Besonders schützenswerte Bereiche, wie die Nähe zu Reetdachhäusern, historischen Fachwerkbauten oder anderen brandgefährdeten Gebäuden, sind grundsätzlich feuerwerksfreie Zonen. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt, um das Risiko von Bränden zu minimieren. Auch die Stadt Heilbronn hat über Regeln bei Raketen und Böllern aufgeklärt.
Stimme.de