Welche Feuerwerkskörper darf man in Deutschland eigentlich zum Jahreswechsel zünden? Kurz gesagt: Kleinst- und Kleinfeuerwerke, die in die Feuerwerkskategorien F1 und F2 fallen. Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Außerdem sollten Käuferinnen und Käufer schon beim Kauf darauf achten, dass Raketen und Böller mit einem gültigen CE-Zeichen versehen sind – sie also von der zuständigen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind.
Gefahr durch verbotenes Silvesterfeuerwerk – darauf sollten Kunden beim Kauf achten
Wer Böller und Raketen für Silvester kauft, sollte darauf achten, dass die Produkte in Deutschland auch erlaubt sind. Ist das nicht der Fall, kann es für Regelbrecher nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden.
Für viele gehören Raketen, Böller und Co. zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt, berichtet das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung. Gefahr geht häufig auch von erlaubten Feuerwerkskörpern aus, besonders wenn sie auf engem Raum gezündet werden. Deshalb gibt es jedes Jahr erneut Debatten über Böllerverbote in Städten. Für den Jahresabschluss 2024 hat die Stadt Heilbronn bereits die Regeln festgelegt.
Bestimmtes Feuerwerk ist verboten und strafbar: Darauf müssen Kunden achten
Im schlimmsten Fall könne die Verwendung dieser Raketen und Knaller gefährliche Folgen für Gesundheit und Leben haben. Zudem sei auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem Feuerwerk, das nicht das CE-Kennzeichen trägt, ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Der Zoll werde in diesen Fällen stets ein Strafverfahren einleiten, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Laut Zoll drohen bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis für Feuerwerk? In diesen Fällen ist es nötig
Außerdem sei zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – beispielsweise Blitz-Knallsätze – eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Der Sprecher des Hauptzollamts Heilbronn, Marcel Schröder, rät: „Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will, für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk! Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.“