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Lärmschutz an der B27: Warum Tempo 30 in Neckarsulm und Bad Friedrichshall stockt

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In Neckarsulm und Bad Friedrichshall sollen Lärmaktionspläne für spürbare Entlastung sorgen: Tempo 30 auf der B27 – vor allem nachts – gilt als sinnvolle Maßnahme. Doch trotz politischem Willen und konkreten Plänen fehlt es an Fortschritten. Was blockiert den Lärmschutz?


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In Sachen Lärmaktionsplan sind sich Neckarsulm und Bad Friedrichshall einig: Tempo 30 vor allem nachts an der B27 würde helfen, die lärmgeplagten Anwohner besser zu schützen. Dabei geht es den Gemeinderäten nicht darum, den Verkehr noch mehr auszubremsen als ohnehin schon der Fall: Lärm macht krank, eine EU-Richtlinie schreibt den Lärmschutz gesetzlich vor. 

Lärm macht krank, die EU fordert Maßnahmen. Warum passiert an der B27 trotzdem nichts?

Es gibt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, weil sich in Sachen Lärm zu wenig tut. Die „fristgerechte Durchführung der Lärmaktionsplanung“ sei entscheidend – die Umsetzung dauert aber. 

Darüber wundert sich Uwe Zimmermann aus Haßmersheim nicht mehr. „Die Ämter und Behörden sind mit vielerlei Vorgängen überlastet.“ Der Ingenieur erstellt Schalluntersuchungen von Pfedelbach bis Gundelsheim. Auch in Bad Friedrichshall und Neckarsulm war er tätig. 

Die Anwohner an der Bundesstraße B27, hier in Neckarsulm, sind besonders lärmgeplagt. Tempo 30 nachts ist beschlossen, aber die Umsetzung durch das Land lässt auf sich warten.
Die Anwohner an der Bundesstraße B27, hier in Neckarsulm, sind besonders lärmgeplagt. Tempo 30 nachts ist beschlossen, aber die Umsetzung durch das Land lässt auf sich warten.  Foto: Berger, Mario

Fachplaner aus Haßmersheim: „Bis ein Schild aufgehängt wird, kann das zwei Jahre dauern.“

„Der Lärmaktionsplan bietet nur die Grundlage für das weitere Vorgehen“, betont Zimmermann. „Für die Umsetzung muss die Gemeinde aktiv werden und Anträge beim Landratsamt oder dem Land stellen.“ Allerdings seien diese Anträge so kompliziert, dass dafür schon wieder ein neues Fachgutachten erforderlich ist. „Und die Bearbeitung frisst dann wieder Zeit. Bis ein Schild aufgehängt wird, kann das zwei Jahre dauern.“  

In Bad Friedrichshall wurde kontrovers über Tempo 30 diskutiert. Letztlich hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass das Tempo auf der B27 in Bad Friedrichshall-Jagstfeld ganztägig auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert werden soll. Ein konkreter Zeitraum zur Umsetzung war nicht bekannt, Bürgermeister Timo Frey hatte aber damit gerechnet, dass schon in diesem Jahr erste Maßnahmen greifen. 

Tempo 30 in Neckarsulm und Bad Friedrichshall lässt auf sich warten

Nachts Tempo 30 auf der B27 statt Tempo 60 in Neckarsulm. Das hatte der Gemeinderat im Juli 2025 gefordert. Ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens soll zwischen der Neuenstädter Straße/Spitalstraße und dem Amorbachknoten langsamer gefahren werden – aktuell gilt dort Tempo 60. Damit sollen die unmittelbaren Anwohner auf der Viktorshöhe und im Neuberg besser geschützt werden. 

Für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen reicht es mitunter nicht aus, nur Anträge zu stellen und dann abzuwarten. In Neckarsulm leben über 1000 Menschen, die nachts Lärmwerten ausgesetzt sind, die zu Bluthochdruck, Herzinfarkten, Schlafstörungen, Hörschäden und psychischen Problemen wie Depressionen führen können. 

Lärmschutzwände an der Autobahn am Südwestrand von Neckarsulm sowie die Erhöhung und Verlängerung der Lärmschutzwände zwischen der Autobahn-Anschlussstelle Heilbronn/Neckarsulm sowie der Sulmbrücke würden helfen. Diese müssten vom Bund gebaut werden. Wie zu hören ist, will die Stadt nun rechtlich gegen den Bund vorgehen, um den Bau dieser Lärmschutzwände gegebenenfalls einzuklagen. 

„Fachliche Inkompetenz“ bei der Autobahn GmbH: Klagt nun die Stadt Neckarsulm gegen den Bund?

Die Stellungnahmen der Autobahn GmbH zeigen eine „fachliche Inkompetenz“, hatte Zimmermann im Juli im Neckarsulmer Gemeinderat gesagt. Manche Hinweise seien „schlichtweg falsch und fachlich überholt“. Es bestehe „kein Rechtsanspruch“ auf Lärmschutzwälle. 

Auch an anderer Stelle dreht sich das Verfahren im Kreis: Lärmschutz an der B27 wird mit dem Argument ausgehebelt, dass diese „in Bälde“ ausgebaut werden soll, ja vielleicht sogar in einem Tunnel unter dem Hungerberg verschwinden wird. Wann dieser über 100 Millionen Euro teure Ausbau der B27 aber kommen wird, ist derzeit mehr als ungewiss.   

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Kommentare

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Olaf Werner am 15.10.2025 06:41 Uhr

Hier besteht wenigstens noch eine Möglichkeit das sich, was ändert. Als Lärmgeplagter Anwohner der Stadtbahn besteht nicht einmal der Wille, von Seiten AVG, LRA Heilbronn, Land BW oder Bundesministerium, etwas zu etwas zu ändern. Wenn der Schnellzug keine 10m neben unserem Haus mit 100kmh über die Weiche brettert, ist das halt so und wir müssen damit leben. Das Thema bestand schon vor dem Umbau letzten Jahres und Niemand hat sich wenigstens mal den Lärm im Haus angehört noch die Erschütterungen wahrgenommen. Die einzigen Antworten, die wir bekommen haben, sind das es nicht möglich sein kann, alles in Ordnung ist und natürlich Bestandsschutz besteht. Das bei einer Weiche die 3x im Jahr zu testzwecken überfahren wird. Den Glauben an Lärmschutz haben wir verloren.

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Wilfried Binder am 14.10.2025 15:35 Uhr

Und wo bleibt der nächtliche Anwohner-Lärmschutz um Suff- und Spielkneipen, die offiziell genehmigt bis morgens 5:00 Uhr öffnen dürfen (... oft auch - nicht legal – mit Kneipenbetrieb bis 6:00 ... 8:00 Uhr!).
Dort verkehrende Klienten, oft alkoholgeneigt, ist der nächtliche Lärmschutz der im Umfeld lebenden Anwohner völlig egal. Laute Debatten und Geschrei bei nächtlichem Anfahren mit den PKW, und beim oft alkoholisierten Wegfahren in der Frühe wird da noch eine Dezibel-Schippe draufgelegt.
Laute Telefonate vor der Kneipe, und PKW die Nachts im Winter um 3:00 Uhr zum Warmlaufen gestartet und dann bis zu 45 min im Leerlauf vor sich hindieseln. Über die letzten Jahre zig Schreiben an, und Anrufe bei Ordnungsdienst, Polizei und zuständigem Amt im LRA-HN ... mit i.d.R. nur kurzfristigem Erfolg. Hat dort mal jemand das Problem erkannt, wechselt der/die schon wieder die Dienststelle, und die Nachrücker .... tun erst mal nichts bis wenig und verweisen auf andere Amts-Zuständigkeiten.
Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlafstörungen, Schäden am Eigentum, Körperverletzung, Urinieren, Koten, Müll auf die Straße oder in den vorbeifließenden Bach geworfen .... etc., sind auch Anwohnern dieser Spelunken nichts Unbekanntes. Die Kneipengänger kümmern sich wenig um gesellschaftliche Anstandsregeln, Vorschriften und Gesetze. Ämter genehmigen derartige Spelunken und anstatt regelmäßiger Kontrollen mit ggf. Sanktionen (Ordnungsgelder, Einschränkung der Öffnungszeiten, im Wiederholfall Entzug der Konzession) überlässt man die Situation für die Anwohner weitestgehend sich selbst.
Im Neubaugebiet ein Unding, aber den Anwohnern im Ortskern amtlich genehmigt zuzumuten. Ortkernbewohnern scheint von Amts wegen eine höhere nächtliche Lärmtoleranz zumutbar. Stellt sich die Frage: Sind wir Bürger 2.ter Klasse …. brauchen wir weniger Schlaf ??
Der Spuk wäre im Wohnumfeld von Amts- und Pol-Revierleitern, Bürgermeistern oder Politikern sicherlich ganz schnell beendet ?
>> Wo greift hier der Lärmaktionsplan und der nächtliche Anwohner-Lärmschutz ? <<
Und nein:
Ich bin nicht neben die Spelunke gezogen, diese wurde erst Jahrzehnte später von Amts wegen in der jetzigen Form genehmigt !

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