Ab Juli möglich: Cannabis-Clubs aus der Region Heilbronn und Hohenlohe bereiten sich auf Anbau vor
Erwachsene dürfen seit April kleine Mengen Cannabis anbauen und konsumieren. Ab Juli erhalten sogenannte Anbauvereinigungen mehr Rechte. Auch in der Region Heilbronn und Hohenlohe sind Cannabis-Social-Clubs aktiv.

Seit 1. April ist es möglich, Cannabis legal zu konsumieren. Doch woher das Gras nehmen? Eine Möglichkeit ist die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Social-Club. In der Region gibt es mehrere dieser Clubs.
Der Cannabis-Social-Club Royal-Haze ist im Vereinsregister eingetragen, jetzt warten die Mitglieder auf Juli, um fristgerecht den nächsten Schritt zu setzen. Dann wollen die Mitglieder den Anbau beantragen. "Wir sind startklar", sagt Max Christian Klenk, Vorstandsvorsitzender des Bad Wimpfener Vereins. Das eine ist die rechtliche Struktur, das andere die bauliche. Und an der hakt es derzeit noch.
Der Verein will auf einem Bauernhof Cannabis anbauen, dort eine Halle und ein Silo nutzen. Die Baugenehmigung für die Investitionen fehle allerdings noch. Grund dafür ist laut Max Christian Klenk: Im sogenannten Außenbereich von Kommunen dürfen laut Baugesetz unter anderem nur landwirtschaftliche Betriebe bauen, eine Anbauvereinigung nicht. Der Verein stehe mit der Stadtverwaltung in Bad Wimpfen in Kontakt und habe mit den Fraktionen des Gemeinderats gesprochen. Notlösung sei: Wenn es mit dem Umbau des Silos nicht klappt, wolle man genehmigungsfrei in einem Gebäude des Bauernhofs anbauen.
Ab Juli möglich: Vereine können Cannabis-Anbau beantragen
Max Christian Klenk rechnet damit, dass der geplante Umbau 100.000 Euro kosten wird. Hinzu kommen später die laufenden Kosten während des Anbaus, also unter anderem Strom. Wenn alles gut geht, will der Bad Wimpfener Verein ab November und Dezember erstmals Cannabis anbauen.
Zu diesem Zeitpunkt will der Cannabis-Social-Club Schwäbisch Hall-Hohenlohe schon weiter sein. Erste Abgabe an Mitglieder: "Das Ziel ist Weihnachten", sagt Dietmar Setzer, der hinter dem Verein steht. Die Behörden hätten drei Monate Zeit, über Anträge der Vereine zu entscheiden. Der Landwirt aus Untermünkheim rechnet damit, dass dies auch so lange dauern wird. Anders als der Bad Wimpfener Verein werde der Klub aus dem Landkreis Schwäbisch Hall nicht selbst investieren. Es gebe für den Zusammenschluss kein finanzielles Risiko. Dietmar Setzer investiere als Landwirt in die Anlage und vermiete diese an den Verein. "Ich gehe damit transparent um."
Maximal 500 Mitglieder sind möglich: Klubs gehen davon aus, die Zahl zu erreichen
Die Nachfrage ist da. Der Cannabis-Social-Club habe aktuell 140 Mitglieder, die Zahl steige stetig an. Maximal zulässig in Anbauvereinigungen sind 500 Mitglieder. Dietmar Setzer rechnet damit, dass diese Zahl erreicht wird: spätestens dann, wenn der Verein Cannabis an Mitglieder abgeben werde. Der Untermünkheimer Bauer geht davon aus, dass der Klub finanziell gut aufgestellt sei - anders als dies bei anderen Vereine der Fall sei. "Ich erwarte, dass manche Vereine nicht über schöne Internetseiten hinauskommen werden."
Die Verantwortlichen des Hanfkultur-Cannabis-Social-Club Heilbronn warten unterdessen noch auf Post des Vereinsregisters. Bislang ist des Zusammenschluss noch nicht als Verein eingetragen. "Wir hängen in der Bürokratie", sagt Jan Hellstern. Und ohne ein eingetragener Verein zu sein, kann die Gruppe keinen Anbau beantragen. Wie lange es dauert, wann der Anbau beantragt werden kann? "Ich kann das überhaupt nicht einschätzen", sagt er. Unterm Strich rechnet Jan Hellstern damit, dass im ersten Quartal 2025 erstmals Cannabis an die Mitglieder abgegeben werden kann.
Auch hier ist das Interesse groß. Laut Jan Hellstern gibt es schon 500 Vorregistrierungen von Interessierten, die Mitglieder werden wollen. Weitere 100 stünden auf einer Warteliste. Der Heilbronner Social-Club steht ebenfalls vor Investitionen im sechsstelligen Bereich. Wo genau angebaut werden soll, verrät Jan Hellstern nicht. Nur so viel sagt er: "Es wird in einer Industriehalle sein."
Das sind Anbauvereinigungen
Laut Bundesgesundheitsministerium sind Anbauvereinigungen "eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht-gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum ist." Laut Ministerium werden nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen wie etwa Stiftungen und Unternehmen seien nicht zugelassen. Zu den Voraussetzungen, dass eine solche Gruppe Cannabis anbauen darf, zählt unter anderem: Sie dürfen höchstens 500 Mitglieder haben, und sie müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.