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Kochendorfer Doppelmordprozess: Gutachten soll Schuldfähigkeit des Angeklagten klären

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Im Bad Friedrichshaller Doppelmordprozess vor dem Heilbronner Landgericht stellen die Sachverständigen am Dienstag, 4. November, ihre Gutachten vor. Dabei geht es unter anderem um den psychischen Zustand des Angeklagten.


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Mit Spannung wird am Dienstag der 15. Prozesstag im Bad Friedrichshaller Doppelmordprozess erwartet. Der medizinische und der psychiatrische Sachverständige werden vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts ihre Gutachten vorstellen. Dabei wird es unter anderem um die Frage gehen, ob der Angeklagte B. aus Seckach, zur mutmaßlichen Tatzeit schuldfähig ist oder nicht. Am 7. Januar soll der 53 Jahre alte Beschuldigte zwei seiner Kollegen im Pausenraum der Zahnradfabrik Hänel erschossen und einen weiteren schwer verletzt haben.

Kochendorfer Doppelmordprozess: LKA-Beamter sprach von einer Hinrichtung

23 Schüsse in 75 Sekunden soll der Angeklagte am 7. Januar um 17.43 Uhr abgegeben haben. Zwei seiner mutmaßlichen Opfer soll B. mit Kopfschüssen getötet haben. Einen weiteren Kollegen soll er unter anderem mit einem Kopfschuss schwer verletzt haben. Nach der Rekonstruktion der Tat sprach ein Beamter vom Landeskriminalamt von einer Hinrichtung. Für einen weiteren Polizeibeamten glichen die tödlichen Schüsse einem regelrechten Overkill.

Weil er unter anderem zwei seiner Kollegen in Bad Friedrichshall erschossen haben soll, steht ein 53 Jahre alter Mann aus Seckach vor Gericht.
Weil er unter anderem zwei seiner Kollegen in Bad Friedrichshall erschossen haben soll, steht ein 53 Jahre alter Mann aus Seckach vor Gericht.  Foto: Seidel, Ralf

„Neid und Hass“ nennt die Staatsanwaltschaft als Motive für die mutmaßliche Tat. Sie klagt den Seckacher unter anderem des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes an. Die Tat sei nicht im Affekt passiert, sondern geplant gewesen. Der Angeklagte war an diesem Tag nicht zur Arbeit gekommen. Stattdessen soll er gewusst haben, wann seine Kollegen Pause machen und genau um diese Uhrzeit mit seiner halbautomatischen Pistole Kaliber neun Millimeter in den Pausenraum gegangen und die tödlichen Schüsse abgegeben haben.

Angeklagter im Kochendorfer Doppelmordprozess leidet offenbar an paranoider Schizophrenie

Der Angeklagte leidet offenbar seit längerem unter paranoider Schizophrenie. Deswegen soll er bereits sowohl stationär als auch ambulant in Behandlung gewesen sein. Darüber hinaus soll er wegen dieser Krankheit einen Schwerbehindertenausweis haben.

Nach seiner Verhaftung soll er gesagt haben, er habe die Tat nicht begangen, so eine Polizeibeamtin in einer der vorangegangenen Verhandlungstage. In der Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer ließ er seinen Anwalt erklären, er könne sich weder an den Tatzeitraum noch an die Tat selbst erinnern.

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