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Bescheide falsch verschickt
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Datenschutzbeauftragte ermittelt wegen Grundsteuer-Panne in Neckarsulm

  
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In Neckarsulm gelangten Grundsteuerbescheide an falsche Adressen. Das hat zu Ermittlungen der Bundesbeauftragten für Datenschutz geführt – mit ersten Ergebnissen. 


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In Neckarsulm wurden Grundsteuerbescheide teilweise an falsche Adressen geschickt. Deswegen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ermittelt. War man zunächst von bis zu 20 Betroffenen ausgegangen, konnte die Zahl jetzt bei genauerer Prüfung auf zehn falsch adressierte Bescheide reduziert werden. 

Datenschutzpanne bei Grundsteuerbescheiden in Neckarsulm: Rund zehn Eigentümer betroffen

Das Steuergeheimnis schützt sensible steuerliche Informationen und verpflichtet Verantwortliche zur Vertraulichkeit. Wird dieses Geheimnis unbefugt offengelegt oder verletzt, kann dies zu erheblichen Schäden für die betroffene Person führen, wie etwa Reputationsverlust oder finanzielle Schäden.

Allerdings sind Bodenrichtwerte und Grundstücksgrößen in der öffentlich zugänglichen Datenbank „Boris“ für jeden zugänglich. Grundstücksdaten sowie deren Eigentümer können auch „jederzeit beim Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse (z.B. Kaufwille) eingesehen werden“, betont der Sprecher der Datenschutzbeauftragten Christof Stein.

Grundsteuerbescheide in Neckarsulm falsch verschickt: Teilweise auch Bankverbindung ersichtlich

Lediglich in wenigen Einzelfällen seien auch Bankverbindungsdaten betroffen. „Die eingetretenen Datenschutzverletzungen werden daher wohl größtenteils nicht zu einem gesteigerten Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen natürlichen Personen führen.“ Die Stadt Neckarsulm will die Betroffenen einzeln über die unzulässige Offenbarung ihrer Datensätze informieren.

Die 15.000 Steuerbescheide sind durch einen externen Dienstleister, und dabei nicht Komm.One, das einen Großteil der Bescheide in Baden-Württemberg druckt, verschickt worden. „Der beauftragte Dienstleister arbeitet bereits mit Hochdruck daran, die Fehlerquelle einzugrenzen. Insofern geht die Stadtkämmerei zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass nur die noch nicht zugestellten Grundsteuerbescheide nachträglich versendet werden müssen, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist“, so die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

Diese Einschätzung teilt auch der Sprecher der Datenschutzbeauftragte: „Die falsch zugestellten Grundsteuerbescheide werden neu versendet, sobald die Fehlerquelle ermittelt ist.“

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