E-Scooter auf Gehwegen: Weinsberg will das Problem schnell eindämmen
Seit knapp zwei Jahren gibt es die Roller in der Stadt. Nun häufen sich die Fälle abgestellter Fahrzeuge auf Gehwegen und rücksichtsloser Fahrweise. Die Stadt hofft auf Einsicht.

Neckarsulm hat die E-Scooter bereits aus dem Stadtzentrum verbannt. Heilbronn setzt bereits seit mehreren Jahren auf strengere Maßnahmen, um gegen wild abgestellt Roller oder rücksichtloses Fahren vorzugehen. Von solchen Maßnahmen ist Weinsberg noch weit entfernt, teilt Daniela Wenninger mit. Dennoch weist die Stadt seit Kurzem in einer Pressemitteilung „ausdrücklich auf die geltenden Regeln hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht zu nehmen.“ Andernfalls könnte sogar ein Verwarnungs- oder Bußgeld drohen.
Das soll aber das letzte Mittel sein, ergänzt Wenninger, die das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Weinsberg leitet: „Wir wollen die Menschen informieren und darauf hinweisen. Viele wissen vielleicht gar nicht, was erlaubt ist und was nicht.“
Abgestellte E-Scooter auf Gehwegen häufen sich in Weinsberg
Anlass für die Bekanntgabe der Stadt seien Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern: Demnach seien vermehrt Gehwege befahren worden, allerdings nicht nur von Elektrorollern, sondern auch von Fahrradfahrern. Die E-Scooter des Betreibers Dott, früher Tier, gibt es in Weinsberg erst seit knapp zwei Jahren und damit kürzer als in anderen Kommunen. „Wir haben das bisher nicht als Problem wahrgenommen“, erklärt Wenninger.
„Aber wir haben selbst gesehen, dass die Roller auf dem Gehweg abgestellt werden, und zwar auch so, dass man nicht vorbeikommt.“ Es gehe darum, die Menschen zu sensibilisieren, schließlich könnten die Roller für mobilitätseingeschränkte Menschen Hindernisse sein. Bislang habe es noch nicht überhand genommen; so weit will man es in Weinsberg nicht kommen lassen. „Es besteht zwar die Möglichkeit, ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu verhängen, aber das muss ja nicht direkt passieren.“ Von einem Verbot ganz zu schweigen.
Weinsberg appelliert an die Bevölkerung
Für die Roller gilt nämlich: „Die Nutzung von Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig.“ Bei Fahrradfahrern sind die Regeln anders: Kinder müssten bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, sogar in Begleitung einer erwachsenen Person, teilt die Stadt mit, bis zum zehnten Lebensjahr dürften sie das. Weil diese Informationen Bürgerinnen und Bürgern fehlen könnten, will man im nächsten Schritt erst einmal informieren.
Unabhängig davon, wo es erlaubt sei und wo nicht, appelliere die Stadt an die Menschen, rücksichtsvoll zu fahren und in einer angemessenen Geschwindigkeit. Vor allem dort, wo auch Fußgänger unterwegs seien. „Fußgänger haben stets Vorrang“, erklärt die Stadt.
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