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Neckarsulm verbannt E-Scooter aus dem Zentrum – Regeln wurden „permanent missachtet“

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Wegen zunehmender Beschwerden über rücksichtsloses und teilweise gefährliches Verhalten dürfen E-Scooter in der Innenstadt nicht mehr fahren. In Heilbronn und anderen Städten sind die flotten Roller noch erlaubt. 


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„Mit Vollgas durch die Fußgängerzone“, so hatte Michael Weiß seinen Leserbrief im Juli betitelt. „Heute bin ich wieder mal erschrocken. Aus dem Schatten der aufgestellten Blumenkübel, neuerdings mit Olivenbäumen bestückt, huschte von links mit voller Geschwindigkeit ein E-Scooter die Fußgängerzone hinab. Nicht nur ich habe mich erschrocken, auch die vor mir laufende junge Frau zuckte zusammen“, so der Neckarsulmer.

E-Scooter werden aus der Fußgängerzone in Neckarsulm verbannt

Wegen zunehmender Beschwerden über rücksichtsloses und teilweise gefährliches Fahrverhalten verbannt die Stadt Neckarsulm E-Scooter nun aus der Fußgängerzone. „Ab sofort darf die Fußgängerzone in der Neckarsulmer Innenstadt nicht mehr mit E-Scootern befahren werden“, heißt es in einer Mitteilung. Das bedeutet: Wer den Marktplatz und den verkehrsberuhigten Abschnitt der Marktstraße, die Keltergasse und die Rathausstraße mit dem E-Roller passieren will, muss entweder absteigen und schieben oder die zentrale Innenstadt umfahren.

E-Scooter (hier in Weinsberg) sind in Fußgängerzonen nur erlaubt, wenn langsam und mit Rücksicht gefahren wird.
E-Scooter (hier in Weinsberg) sind in Fußgängerzonen nur erlaubt, wenn langsam und mit Rücksicht gefahren wird.  Foto: Anja Krezer

Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht mit E-Scootern befahren werden. „Bislang war das Befahren der Neckarsulmer Fußgängerzone mit E-Scootern durch ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt. Dieses Schild wurde jetzt demontiert“, teilt Rathaus-Sprecher Andreas Bracht mit. 

E-Scooter-Fahrverbot in der Neckarsulmer Innenstadt – vier Wochen Schonfrist

In den nächsten vier Wochen besteht noch Schonfrist: Vollzugsbeamte werden E-Roller-Fahrer in der Fußgängerzone mündlich auf die neue Situation hinweisen. „Danach wird der Gemeindevollzugsdienst der Ortspolizeibehörde Falschfahrer in der Fußgängerzone kostenpflichtig verwarnen.“ 25 Euro werden dann fällig. 


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Ärger um rücksichtlose E-Scooter-Fahrer: Sind strengere Auflagen nötig?


„Trotz mehrfacher Appelle wurden die Regeln für E-Scooter und die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung permanent missachtet“, begründet die Stadtverwaltung die neue Regelung. Immer wieder seien Jugendliche zu beobachten, die zu zweit auf einem E-Roller unterwegs sind. Dabei sind E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt. Hinzu komme, dass mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde gefahren werde. 

E-Scooter und Biker auch in Heilbronn oft zu schnell unterwegs

In Heilbronn ist „mit Schrittgeschwindigkeit“ das Befahren der Fußgängerzonen erlaubt. Dennoch wird auf dem Kiliansplatz, der Fleiner Straße und der Sülmer City, den Bereichen Allee, Harmonie und Marktplatz oft sehr schnell gefahren. Dabei sind nicht nur die E-Scooter flott unterwegs, auch Radfahrer und Kurierdienste kümmern sich wenig um die Rücksichtnahme. Solveig Horstmann, Leiterin des Ordnungsamtes, stellt dazu fest: „Wir kontrollieren laufend E-Roller und Radfahrer im Hinblick auf die Einhaltung der Geschwindigkeit und im Rahmen von Schwerpunktkontrollen. Im Ergebnis sind hier regelmäßig Verstöße festzustellen.“

E-Scooter sind laut ADAC auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch für E-Scooter. Die Nutzung auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt werden.

Neckarsulm zieht nun die Reißleine: „Die Stadt hat immer wieder an die Nutzer appelliert, besonders in der Fußgängerzone langsam zu fahren und auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen – ohne Erfolg.“ Man kehrt zur ursprünglichen Regelung zurück: E-Scooter sind in der Fußgängerzone grundsätzlich nicht erlaubt. Die bisherigen Zusatzschilder sind in Neckarsulm inzwischen abmontiert. Radfahrer dürfen weiterhin „langsam und vorsichtig fahren“, wenn sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

E-Scooter in Öhringen, Eppingen und Bad Friedrichshall haben noch freie Fahrt

In Öhringen, wo es im Gegensatz zu Heilbronn und Neckarsulm, keine Leih-Roller gibt, bestehen aktuell keine besonderen Restriktionen für E-Scooter, teilt Monika Pfau aus dem Büro des Oberbürgermeisters mit. „Für unseren gemeindlichen Vollzugsdienst ist die Thematik auch schwierig, weil wir nicht in den fließenden Verkehr eingreifen dürfen, nur in den ruhenden.“ Auch in Eppingen ist das Fahren mit E-Scootern nicht eingeschränkt

In Bad Friedrichshall sind keine Beschwerden über die Nutzung und das Parken von E-Scootern bekannt, so Bürgermeister Timo Frey. „Sicherlich kann es immer wieder mal zu gefährlichen Situationen kommen. Regelungsbedarf in Form von Verboten oder Einschränkungen haben wir in Bad Friedrichshall derzeit jedoch nicht.“  Durch den Kommunalen Ordnungsdienst werden E-Scooter auch in Bad Friedrichshall immer wieder kontrolliert, „sobald erkennbar ist, dass entweder der Fahrer das vorgeschriebene Alter nicht aufweist oder keine Versicherung vorliegt“.

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat sich im Heilbronner Raum fast verdreifacht. Viele Fahrer tragen auf dem Roller keinen Helm. Eine gesetzliche Pflicht besteht bislang nicht. Angetrunken, zu zweit oder mit dem Handy in der Hand: E-Scooter-Nutzer sind häufig riskant unterwegs. 

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