Nach Urteil im Doppelmord-Prozess: Debatte um Waffenbesitz muss weitergehen
Im Kochendorfer Doppelmord-Prozess haben das Landgericht Heilbronn den Angeklagten unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslanger Haftstrafe Das Urteil ist keine Überraschung. Es bleiben aber Fragen offen, meint unser Autor.
Auch wenn den Todesschützen von Bad Friedrichshall niemand eindeutig erkannt hat, war das Urteil der Heilbronner Richter absehbar. Die Indizien waren zu erdrückend. Allen voran die Tatwaffe, die die Polizei im Keller des Angeklagten gefunden hat. Dass die Verteidiger trotzdem auf Freispruch plädierten, erscheint bei der Beweislage und dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen als Akt der Verzweiflung.
Doppelmord-Prozess: Motiv konnte auch die Hauptverhandlung nicht wirklich klären
Am Ende bleibt ein ungutes Gefühl zurück. Nicht nur, weil der Täter die Opfer aus heiterem Himmel ermordete. Das Motiv konnte auch die Hauptverhandlung nicht wirklich klären. Neid und Wut auf die Kollegen? Wahrscheinlich. Eine solche Bluttat wäre aber auch dann nicht im Ansatz nachvollziehbar.
So bleibt die Frage offen: Wie kann ein Mann, der seit Jahren in psychiatrischer Behandlung ist, an eine Waffenbesitzkarte und legal an Schusswaffen kommen? Die zuständige Behörde, das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, hat nichts falsch gemacht. Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz machten es der Behörde unmöglich, an relevante Informationen zu kommen.
Angesichts nicht nur der potenzieller Gefahren für Leib und Leben Unbeteiligter zeigt der Fall einmal mehr: Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Sicherheit der Menschen über den Datenschutz zu stellen.
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