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Doppelgängerinnen-Mord an Eppingerin: Verteidiger fordern Freispruch

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Vor mehr als zwei Jahren wurde Khadidja O. aus Eppingen brutal ermordet. Seit Januar läuft der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter am Landgericht Ingolstadt. Jetzt fordern die Verteidiger Freispruch.


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Johannes Makepeace, einer von vier Strafverteidigern der Angeklagten Schahraban K. (25), braucht keine lange Einführung, um seine Forderung zu stellen: „Hinsichtlich des Tatvorwurfs des Mordes beantrage ich, meine Mandantin freizusprechen“. Kein Geraune, kein Gemurmel im Saal des Ingolstädter Landgerichts. Stille. Viele Prozessbeobachter im sogenannten Doppelgängerinnen-Mord haben nichts anderes erwartet.

Die Verteidigung schiebt die Schuld für den Mord an Khadidja O. aus Eppingen allein dem Mitangeklagten Sheqir K. (26) zu. Dessen zwei Verteidiger plädieren ebenfalls auf Freispruch. Es gebe kein Motiv, warum Sheqir K. die junge Frau aus Eppingen getötet haben soll. Das ist tatsächlich eine Schwachstelle in der Argumentationslinie der Staatsanwaltschaft. Sie sagt selbst: Dessen Motiv bleibe im Dunkeln. Die Verteidiger werfen den Anklagevertretern zudem Ermittlungsfehler vor.

Verteidigung fordert Freispruch im Doppelgängerinnen-Mord

„In einem Strafverfahren bedarf es der Gewissheit“, sagt Johannes Makepeace, einer von vier Verteidigern von Schahraban K. (25). Nach 52 Verhandlungstagen aber blieben viele Fragen offen. Die wichtigste sei die nach dem Warum, dem Tatmotiv.

Makepeace sagt, für ihn stehe zweifelsfrei fest, dass Sheqir K. die 23-jährige Frau aus Eppingen im August 2022 grausam getötet hat. „Der Nachweis kann anhand zahlreicher objektiver Beweise geführt werden.“ Makepeace verweist auf die Ergebnisse von DNA-Analysen und Blutspuren.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte zuvor in ihrem Plädoyer beantragt, die beiden Beschuldigten wegen Mordes zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Sie bleibt außerdem bei ihrer Forderung, anschließend eine Sicherungsverwahrung in Betracht zu ziehen. Laut Anklage soll Schahraban K. der Kopf hinter dem Mord sein. Die Deutsch-Irakerin soll den Plan gefasst haben, Sheqir K. habe ihn ausgeführt. Laut Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlich begangener Mord. Dem treten die Verteidiger von Schahraban K. genauso entschieden entgegen wie die beiden Verteidiger von Sheqir.

Doppelgängerin gesucht? Verteidigung stellt Mordmotiv in Frage 

Schahraban K. hat in dem seit Januar andauernden Prozess angegeben, mit der Tat nichts zu tun zu haben. „Die Staatsanwaltschaft glaubt meiner Mandantin nicht“, sagt Makepeace. Ihr sei ein Tatnachweis aber auch in 52 Verhandlungstagen nicht gelungen. An den Ausführungen der Staatsanwaltschaft seien erhebliche Zweifel geboten.

Dies betrifft dem Verteidiger zufolge etwa das angenommene Motiv. Schahraban K. soll ein Opfer gesucht haben, das ihr ähnlich sieht. Sie habe ihren Tod vortäuschen und aus der Enge ihres kontrollierenden Elternhauses ausbrechen wollen, so die Staatsanwaltschaft. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, dass Khadidja O. der Angeklagten gar nicht ähnlich sah. Damit sei das Motiv nicht haltbar. Außerdem habe Schahraban K. keinen Grund gehabt, ihrem Elternhaus zu entfliehen. Das zeigten die Aussage der Schwester der Angeklagten und einer Vertreterin des Zentralrats der Jesiden in Deutschland.

Mord an Eppingerin vor Gericht: Viele Details sind noch ungeklärt 

Die Verteidigung listet einige aus ihrer Sicht Ungereimtheiten in den Ermittlungen auf. So seien die Accounts, mit denen die Angeklagte 24 verschiedene Frauen kontaktiert habe, um angeblich eine Doppelgängerin zu finden, bereits vor vielen Jahren angelegt worden. Weiter gebe es keinen objektiven Hinweis darauf, dass die Nachrichten von diesen Accounts tatsächlich von der Angeklagten versendet worden sein.

Unklar sei zudem die Rolle eines Zeugen, der angibt, der Freund von Khadidja O. und gleichzeitig ein sehr guter Freund von Sheqir K. gewesen zu sein. Widersprüche in Zeugenaussagen hätten die Staatsanwaltschaft nicht interessiert, wirft Makepeace ihr vor. „Was nicht passt, wird passend gemacht.“ Sein Kollege Alexander Stevens ergänzt: Es handle sich um einen beweisschwachen Fall.

Verteidigung: Keine Beweise für Mord an Eppingerin 

Dass ihr Mandant Sheqir K. die Eppingerin im Auftrag von Schahraban K. ermordet haben soll, dafür gibt es nach Angaben von dessen Verteidigern keine stichhaltigen Beweise. Wann soll denn der gemeinsame Tatplan gefasst worden sein? Wo gibt es Belege, wie die Tat ablaufen soll?  „Das ist in dem Verfahren nicht zur Sprache gekommen“, kritisiert Verteidiger Klaus Wittmann.

Die Staatsanwaltschaft habe es weiter versäumt aufzuklären, zu welchem Zeitpunkt, wo und wie DNA-Spuren ihres Mandanten an die Leiche des Opfers gelangt seien.

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