Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.
zum Login
Doppelgängerinnen-Mord: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich und sieht besondere Schwere der Schuld
|
3 Min
Erfolgreich kopiert!
Prozess in Ingolstadt: Nach dem Mord an einer 23 Jahre alten Eppingerin im Jahr 2022 fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe, die beiden Angeklagten sollen auch nach 15 Jahren nicht frei kommen.
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Glomex, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Externer Inhalt
Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.
Zum Ende wird es noch einmal emotional: Rechtsanwältin Monja Szerafy, die den Vater des Mordopfers vertritt, zeichnet mit wenigen Worten ein Bild von Khadidja O. aus Eppingen. Die 23-Jährige wurde vor zwei Jahren brutal ermordet. „Sie starb in Angst und unter Schmerzen“, sagt Szerafy. Ihre Stimme bebt. Sie fordert im sogenannten Doppelgängerinnen-Prozess wie zuvor die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für die beiden Angeklagten mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Geht es nach Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung, werden die zwei Beschuldigten auch nach 15 Jahren nicht freigelassen. Eine Sicherungsverwahrung soll ebenfalls in Betracht kommen.
Staatsanwältin Kristina Dirnberger setzt am Donnerstagvormittag das Plädoyer fort, das am vorherigen Verhandlungstag begonnen wurde. Akribisch und detailliert listet sie alle Sachverhalte auf, die seit Prozessbeginn im Januar vorgetragen worden sind. Die Tat, so Dirnberger, unterscheide sich deutlich von einem gewöhnlichen Mord. Schuldmindernde Gesichtspunkte macht sie keine aus.
Staatsanwältin Kristina Dirnberger (Zweite von links) bei Verhandlungsbeginn in Ingolstadt.
Foto: Heike Kinkopf
Doppelgängerinnen-Mordprozess: Staatsanwaltschaft sieht Heimtücke und niedere Beweggründe
Dirnberger hält die Deutsch-Irakerin Schahraban K. (25) und den Kosovaren Sheqir K. (26) des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe seien erfüllt. Dabei sei Schahraban K. der „Kopf“ hinter der Tat; Sheqir K. habe sich zu ihrem Werkzeug machen lassen.
Für die Staatsanwaltschaft steht zweifelsfrei fest: Schahraban K. suchte über verschiedene Instagram-Accounts gezielt nach einer Frau, die ihr ähnlich sah. So habe sie Kontakt zu Khadidja O. aufgenommen und ihr eine kostenlose Laserbehandlung in einem Kosmetikstudio versprochen haben. Im Gegenzug habe Khadidja O. auf Instagram für das Studio werben sollen. Unter diesem Vorwand sollen die beiden Angeklagten die Eppingerin zu Hause mit dem Auto abgeholt haben.
Doppelgängerinnen-Mord: Opfer wurde mit mehr als 50 Stichen in Brust, Rücken, Arme und Kopf getötet
Anschließend seien sie mit der „ahnungs- und wehrlosen“ jungen Frau in den Wald bei Bad Rappenau-Fürfeld gefahren, wo diese mit 56 Stichen in Brust, Arme, Rücken und Gesicht ermordet worden sei. Für die Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass der Tatort in Fürfeld liegt. Leichenspürhunde und Spurensuchhunde hätten an exakt der gleichen Stelle angeschlagen. Dazu verweist sie auf die Auswertung von Blutspritzern im und außerhalb des Fahrzeugs.
Dazu kommen Zeugenaussagen, nach denen beide Angeklagten die Tat gegenüber Freunden gestanden haben. Diese Zeugen seien glaubhaft, auch wenn die Verteidigung versucht habe, diese zu diskreditieren.
Schahraban K. hat in ihren Aussagen während des Prozesses stets den Mitangeklagten Sheqir beschuldigt, die Tat allein begangen zu haben, sie sei nicht in seinen Plan eingeweiht gewesen. „Die Einlassungen der Angeklagten sind reine Märchengeschichten“, sagt Dirnberger.
Staatsanwaltschaft zitiert aus Chatverläufen der Angeklagten: "Ich werde der Teufel sein"
Die Staatsanwältin legt die Widersprüche in Schahraban K. Aussagen offen. Sie zieht Beweise heran wie Handyauswertungen, Internetverläufe, Zeugenaussagen und GPS-Daten des Mercedes Coupé. Auf der Rückbank des Fahrzeugs soll die tote Khadidja O. nach Ingolstadt gebracht worden sein. Dort wurde ihre Leiche entdeckt.
Dirnberger zitiert aus Chatverläufen und Protokollen von Zeugenaussagen. Sie habe am Tag vor der Tat Bekannten geschrieben, dass sie bald weg sein werde. „Ich werde der Teufel höchstpersönlich sein, ich werde kranke Sachen machen“, schrieb sie in einer dieser Handynachricht. Alle Äußerungen der Angeklagten stimmen laut Staatsanwaltschaft nicht mit den objektiven Beweisen überein. Sie betont, dass die Ermittlungen sorgfältig geführt worden seien. 8000 Seiten Ermittlungsakten lägen vor.
Doppelgängerinnen-Mordprozess: Staatsanwaltschaft geht der Frage nach dem Motiv nach
Das Motiv? Schahraban K. habe ihren Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen wollen, sagt die Staatsanwaltschaft. Für Sheqirs Motiv gebe es keine Belege. Ein Zeugen sagte aus, der habe aus Liebe zu Schahraban K. gehandelt, ein anderer gab an, sie habe ihm Geld versprochen. Es sei aber nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ein Motiv festzustellen, sagt Dirnberger, zumal es für eine derartige Tat gar kein Motiv geben könne. Sie hält die beiden Angeklagten für hochgradig gefährlich.
Anders als sonst sitzt die Beschuldigte über Stunden, die das Plädoyer dauert, regungslos auf ihrem Stuhl. An anderen Verhandlungstagen fiel sie häufig durch lockere Plaudereien mit einem ihrer Anwälte auf.
Rechtsanwältin Szerafy schildert, was das Opfer für ein Mensch gewesen ist
"Die Täterschaft der beiden steht fest", sagt Monja Szerafy in ihrem Plädoyer. Schahraban K. Einlassungen seien schlicht gelogen gewesen. "Sie sagte vieles, nur bedauerlicherweise nie die Wahrheit." Khadidja O. sei eine liebenswerte junge Frau gewesen. Ein guter Mensch." Khadidja O. habe zwei Jobs gehabt und sei am Ende des Monats froh gewesen, wenn das Konto im Plus war.
Szerafy beschreibt die Eppingerin als quirlig, witzig, manchmal überdreht. "Sie war ambitioniert, sie wollte etwas aus ihrem Leben machen", sagt Szerafy. Und: Khadisja O. sei eine Kämpferin gewesen. Das zeige sich auch bei der Tat selbst. Schnittverletzungen an den Händen bewiesen, wie heftig sich die junge Frau gewehrt habe. Khadidja O. starb laut Staatsanwaltschaft binnen neun Minuten.
CHRONOLOGIE
16. August 2022: In der Peisserstraße in Ingolstadt wird im Mercedes Coupé der Angeklagten Schahraban K. eine Frauenleiche entdeckt. Schahrabans Eltern identifizieren die Tote als ihre Tochter. Bei den Ermittlern machen sich rasch Zweifel breit.
Am 17. August nimmt die Polizei Schahraban K. und den mutmaßlichen Komplizen Sheqir K. als Tatverdächtige fest. Seitdem sitzen die beiden in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt erhebt am 28. August Anklage wegen gemeinschaftlich begangenen Mord. Im März und im August 2023 ist die Polizei mit einem Großaufgebot in Bad Rappenau-Fürfeld im Einsatz. Polizisten durchkämmen den möglichen Tatort im Wald Stöckach sowie das Gelände im Bereich Frankenstraße und Sportplatz.
Am 16. Januar 2024 beginnt der Prozess am Landgericht Ingolstadt. Mehr als 190 Zeugen sind geladen. An einem Verhandlungstag im Mai kommen neue Details ans Licht. Laut GPS-Daten des Mercedes Coupé brechen die Angeklagten am Tattag um 18.44 Uhr in Eppingen auf. Um 19.07 Uhr halten sie im Wald in Fürfeld. Von 19.28 bis 19.37 Uhr hält das Auto auf dem Kaufland-Parkdeck in Bad Rappenau. Kurz vor Mitternacht stellt in Ingolstadt eine Notärztin den Tod von Khadidja O. in dem Wagen der Angeklagten fest.
Traurig, aber keine Sorge: Sie können natürlich trotzdem weiterlesen.
Schließen Sie einfach diese Meldung und sichern Sie sich das andere exklusive Angebot auf der Seite. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice unter 07131/615-615 gerne weiter.