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Puppen und tote Ratte gegen Beilsteiner Bürgermeisterin: Staatsanwaltschaft ermittelt

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Mit Scherzpuppen, Anspielungen und – in einem Fall einer toten Ratte – haben Unbekannte in Beilstein offenbar Kritik an Bürgermeisterin Barbara Schoenfeld zum Ausdruck gebracht. Nach der Polizei ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.


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„Das Verfahren ist nunmehr hier eingegangen und wird derzeit gegen Unbekannt geführt“, antwortete die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf eine Anfrage der Heilbronner Stimme. Unbekannte hatten in und um Beilstein mehrere Figuren aufgestellt, die wohl die Bürgermeisterin darstellen sollen.

Mehrere Figuren auf Thronen wurden in Beilstein in der Nacht auf den 2. April aufgestellt, meist waren sie aus Luftballons gebastelt, in einem Fall handelte es sich um eine ausstaffierte Sexpuppe. Eine der Figuren hatte eine tote Ratte auf dem Schoß drapiert. Die Figuren waren rosafarben gekleidet. Solche Figuren standen am Stadteingang aus Richtung Heilbronn, auf Burg Hohenbeilstein und am Haus Ahorn.

Paragraf 188: Ermittlungen in Beilstein auch ohne Anzeige möglich

Die Heilbronner Polizei wurde durch einen Telefonanruf auf die Figuren aufmerksam und nahm die ersten Ermittlungen direkt auf. Die Bürgermeisterin selbst hat nach Stimme-Informationen keine Anzeige erstattet. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, denn die Polizei ist in der Pflicht, bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat, zu ermitteln und der Sache nachzugehen.

„Meine Stadt, meine Burg, mein Thron, mein Anwalt" steht auf der Figur geschrieben, die in Beilstein stand.
„Meine Stadt, meine Burg, mein Thron, mein Anwalt" steht auf der Figur geschrieben, die in Beilstein stand.  Foto: privat

Hintergrund ist der umstrittene Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Er schützt Personen des politischen Lebens vor ehrverletzenden Angriffen, also Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Dabei handelt es sich um ein so genanntes relatives Antragsdelikt, das bedeutet die Behörden werden in der Regel tätig, wenn jemand Anzeige erstattet, können aber auch von sich aus ermitteln.

Paragraf 188 ist umstritten, weil die Grenze zwischen zulässiger Kritik und strafbarer Schmähung mitunter schmal ist. Kritiker sehen im Paragrafen 188 ein politisches Sonderstrafrecht und fordern dessen Abschaffung. Befürworter hingegen unterstreichen den Wert des Paragrafen für den Schutz der Demokratie und für Menschen, die sich engagieren. Der Paragraf war auch Auslöser für letztlich eingestellte Ermittlungen in einem anderen Fall: Ein Heilbronner Rentner  hatte Kanzler Friedrich Merz in sozialen Medien als Pinocchio bezeichnet.


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Ab Montag wird der Fall aus Beilstein von der Heilbronner Staatsanwaltschaft geprüft

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob „öffentliches Interesse“ besteht, weiter zu ermitteln. Dies scheint im aktuelle Fall vorzuliegen, das Verfahren werde gegen Unbekannt geführt, wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn mitteilte. Ab Montag werde der Sachverhalt geprüft. 

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