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Nach Tunnel-Eröffnung: Alte Vorfahrtsregel an B39-Abfahrt nach Weinsberg gilt wieder

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An der Abzweigung der B39 nach Weinsberg galt während der Sperrung des Schemelsbergtunnels eine andere Vorfahrtsregel. Nun hat sich die Regelung nach gut einem Jahr wieder geändert.


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Der Schemelsbergtunnel ist nach 14-monatiger Vollsperrung wieder offen und wer kurz davor die B39-Abfahrt nimmt und auf die L1101 Richtung Weinsberg oder Erlenbach fährt, muss sich umgewöhnen.

Übergangsregel während Sperrung des Schemelsbergtunnels 

Während der monatelangen Tunnelsperrung war der Bereich der Abzweigung eine Vorfahrtsstraße. Die Autofahrer aus Richtung der B39 hatten beim Linksabbiegen Vorfahrt, damit der Verkehr besser auf der offiziellen Umleitungsstrecke fließt. Wer von Weinsberg kam, musste am Stoppschild halten und warten. Im Januar 2025 passierte dort ein schwerer Unfall.

Nun ist die Übergangsregel wieder rückgängig gemacht und es gilt die alte Vorfahrtsregelung. Wer von Heilbronn aus Richtung Weinsberg oder Erlenbach will, fährt ab und muss dann Vorfahrt gewähren.

Autofahrer aus Weinsberg mussten auf der L1101 monatelang am Stoppschild halten und Linksabbieger durchlassen. Noch nicht alle haben sich an die nach einem Jahr geänderte Vorfahrt gewöhnt.
Autofahrer aus Weinsberg mussten auf der L1101 monatelang am Stoppschild halten und Linksabbieger durchlassen. Noch nicht alle haben sich an die nach einem Jahr geänderte Vorfahrt gewöhnt.  Foto: Christoph Donauer

B39-Abfahrt am Schemelsbergtunnel: Geänderte Vorfahrt ausgeschildert

Vor Ort ist die geänderte Vorfahrt glasklar ausgeschildert: Schon vor der Abzweigung werden Autofahrer mit dem Warnschild „Gefahrenstelle“ (Verkehrszeichen 101) sowie dem Hinweis „Vorfahrt geändert“ und einem gelben Blinklicht vorgewarnt. Ein zweites Schild weist darauf hin: In hundert Metern gilt Vorfahrt gewähren. An den beiden Schildern „Vorfahrt gewähren“ wurden ebenfalls zwei gelbe Blinklichter angebracht.

Dennoch sind Autofahrer am Freitagmorgen an der Stelle sichtlich vorsichtig oder haben sich noch nicht an die nun wieder geltende Regel gewöhnt. Immer wieder bremsen Fahrer auf der Landstraße in beiden Richtungen merkbar ab. Als etwa ein Fahrer aus Richtung Weinsberg immer langsamer wird, erntet er ein Hupen von seinem Hintermann.

Mehrere Schilder weisen auf die geänderte Vorfahrt an der B39-Abfahrt Richtung Weinsberg und Erlenbach hin.
Mehrere Schilder weisen auf die geänderte Vorfahrt an der B39-Abfahrt Richtung Weinsberg und Erlenbach hin.  Foto: Christoph Donauer

Ein anderer Autofahrer aus Richtung Erlenbach hält vor der Abzweigung an und winkt die Linksabbieger durch – obwohl er Vorfahrt gehabt hätte. Wieder andere schauen lange nach rechts auf die Fahrzeuge, die am Vorfahrtsschild warten, bevor sie Richtung Weinsberg weiterfahren. 

Andererseits: Mindestens genau so viele Autofahrer haben sich bei unserer Stichprobe an die neue (alte) Vorfahrtsregel bereits gewöhnt und fahren einfach durch.

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