Zwei Tote
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Mann wegen Todesfahrt in Mannheim vor Gericht – Anklage wegen Mordes

  
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Bei der Todesfahrt am Rosenmontag in Mannheim starben zwei Menschen, weitere wurden verletzt. Der mögliche Täter steht nun wegen Mord vor Gericht.

Von red/dpa

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Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen vor dem Landgericht Mannheim. Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv.

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet“, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren.

Mordprozess nach Todesfahrt in Mannheim – zwei Tote am Rosenmontag

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.


Der 40-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Über den Tatverdächtigen wurde bekannt, dass er Kontakte ins rechtsextreme Milieu gehabt haben soll.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.

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