Mord-Urteil in Ludwigsburg: Rasern droht Ausweisung in Türkei
Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart droht den beiden verurteilten Teilnehmern eines Autorennens in Ludwigsburg die Ausweisung in die Türkei – wie im Fall des Heilbronner Wollhaus-Rasers.
Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Dienstag mit hohen Haftstrafen für die beiden Teilnehmer eines Autorennens in Ludwigsburg wegen Mordes und Mordversuchs, plant das Justizministerium auch hier die Ausweisung der beiden Männer in die Türkei.
Bei dem Autorennen mit hoher Geschwindigkeit 2025 waren zwei junge Frauen ums Leben gekommen. Der Unfallverursacher wurde nun zu lebenslanger Haft verurteilt, sein Bruder, der den zweiten Wagen gefahren haben soll, wurde zu 13 Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben Revision angekündigt.
Urteil zu Autorennen in Ludwigsburg: Lebenslange Haft und 13 Jahre Gefängnis verhängt
Beide nun Verurteilten haben die türkische Staatsangehörigkeit. Siegfried Lorek (CDU), Staatssekretär im Justiz- und Migrationsministerium, teilte unserer Redaktion mit: „Die Ausweisungsverfahren gegen die beiden Täter laufen auch hier bereits. Nach Rechtskraft des Urteils kann die endgültige Entscheidung fallen. Das Vorgehen ist wie beim Heilbronner Wollhaus-Raser-Fall. Wir verfolgen die Ausweisung von Straftätern konsequent, weil es um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg geht.“
Zuständige ausländerrechtliche Behörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Justizministerium plant Ausweisung der Täter zur Erhöhung der Sicherheit in Baden-Württemberg
Lorek bezieht sich dabei auf den ebenfalls am Dienstag verhandelten Fall des sogenannten Wollhaus-Rasers von Heilbronn. Der 23-jährige Mann türkischer Staatsangehörigkeit, in Heilbronn geboren und aufgewachsen, hatte bei einer rasanten Fahrt durch Heilbronn 2023 einen Menschen getötet und drei weitere schwerletzt.
Mit 100 Stundenkilometern war er durch die Wollhausstraße gerast, dort ist Tempo 40 vorgeschrieben. Nahezu ungebremst raste er in ein ausparkendes Auto. Dafür war er von einer Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hatte eine Revision zurückgewiesen.
Fall Heilbronn zeigt Parallelen: Wollhaus-Raser nach Mordurteil ebenfalls von Ausweisung betroffen
Am Dienstag lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage des 23-Jährigen gegen seine Ausweisung in die Türkei ab. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Kammer nicht sicher sei, dass von ihm nach seiner Freilassung keine Gefahr mehr ausgehe. Die Sicherheitsinteressen der Gesellschaft seien deshalb höher zu bewerten als sein Bleiberecht.
Grundsätzlich gilt, dass der Aufenthaltsstatus bei der Abwägung eine zentrale Rolle spielt. Ein Grundsatz dabei ist, je verfestigter die Rechtsposition des Betroffenen, desto gewichtiger das Bleibeinteresse. Dagegen steht dann in der Abwägung das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung, gerade bei einem Mordprozess, beziehungsweise einem einschlägigen Urteil.


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