Ausweisung des Wollhaus-Rasers ist rechtens – wie es jetzt weitergeht
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Ausweisung des sogenannten Wollhaus-Rasers aus Heilbronn für rechtens erklärt. Wie es mit der Abschiebung in die Türkei weitergeht.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden: Die Ausweisung des sogenannten Wollhaus-Rasers aus der Bundesrepublik ist rechtsmäßig. Der 23 Jahre alte türkische Staatsbürger hatte gegen eine entsprechende Verfügung des Stuttgarter Regierungspräsidiums vom Oktober 2025 geklagt und vor Gericht verloren. Dem Mann aus Heilbronn droht jetzt die Abschiebung in die Türkei.
Noch ist das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde zwar nicht zugelassen. Der Anwalt des wegen Mordes zu neun Jahren Jugendhaft verurteilten Klägers hat aber bereits angekündigt, einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu stellen.
Heilbronner Wollhaus-Raser wird voraussichtlich aus der Haft heraus abgeschoben
Für den Fall, dass es am Ende aber bei der Entscheidung der Stuttgarter Richter bleibt, wird der 23 Jahre alte Mann aus Heilbronn voraussichtlich noch aus der Strafhaft heraus in die Türkei abgeschoben. Darüber hinaus dürfte er dann laut Richterspruch nicht vor Ablauf von mindestens acht Jahren wieder nach Deutschland oder in ein anderes Land der Europäischen Union einreisen.

Zuständig für die Vollziehung der Ausweisung, also die Abschiebung, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Wann der rechtskräftig verurteilte ausländische Staatsbürger aus Heilbronn aber tatsächlich die Bundesrepublik Deutschland frühestens verlassen muss, entscheidet die zuständige Strafvollstreckungsbehörde.
Das ist im Fall des sogenannten Wollhaus-Rasers das Amtsgericht Adelsheim. Zumal der Verurteilte in der dortigen Justizvollzugsanstalt seine Jugendhaftstrafe verbüßt. Die zuständige Richterin hatte bereits im November 2025 auf Stimme-Anfrage gesagt, dass der wegen Mordes verurteilte Straftäter mindestens die Hälfte seiner Strafe in Deutschland abgesessen haben muss.
Zur Gesamtstrafe wird die Zeit der Untersuchungshaft angerechnet
Der Stichtag wäre im Falle des sogenannten Wollhaus-Rasers der 17. August 2027. Denn auf die Haftstrafe angerechnet wird dabei auch die Zeit der Untersuchungshaft während des rund achtmonatigen Prozesses in Heilbronn und der vorangegangenen Ermittlungen.
Sollte die Berufung nicht zugelassen werden oder im anderen Fall die Klage in weiterer Instanz erneut abgewiesen werden, bedürfte es grundsätzlich keiner weiteren gerichtlichen Entscheidung mehr, um die Ausreisepflicht des 23-Jährigen zu vollstrecken, teilte ein Sprecher des Stuttgarter Verwaltungsgerichts mit.
Regierungspräsidium Karlsruhe kann Ausreisepflicht vollstrecken
Vielmehr könnte das Regierungspräsidium Karlsruhe als für Baden-Württemberg zuständige Ausländerbehörde die Abschiebung auf der Grundlage der Ausweisungsentscheidung des Stuttgarter Regierungspräsidiums vom Oktober 2025 vollziehen und damit die Ausreisepflicht gegen den Willen des sogenannten Wollhaus-Rasers vollstrecken.
Die Ausweisung ist keine zusätzliche Strafe. Sie ist vielmehr eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Sie erfordert eine sogenannte Gefahrenprognose und beugt einer Wiederholungsgefahr vor. Der sogenannte Wollhaus-Raser ist bereits mehrfach wegen Verkehrsgefährdung aufgefallen.
Bei der Todesfahrt am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße ist der damals 20 Jahre alte türkische Staatsbürger mit rund 100 Stundenkilometern in der Tempo-40-Straße in das Fahrzeug einer Familie gekracht, die gerade mit ihrem Pkw aus einer Tiefgaragenausfahrt fuhr. Der Familienvater war sofort tot. Die Ehefrau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
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