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Warnstufe: Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln

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In Baden-Württemberg tritt die Corona-Warnstufe in Kraft. Sie beinhaltet weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

von Michael Schwarz

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch erstmals die Corona-Warnstufe, weil die Zahl der Covid-19-Patienten in den Intensivstationen zuletzt stetig angestiegen ist. Damit gelten künftig wieder strengere Regeln vor allem für Ungeimpfte. Hier ein Überblick.

 

Warum greift jetzt die Warnstufe?

Die Corona-Politik des Landes basiert auf einem dreistufigen Verfahren. Werden Grenzwerte nachhaltig überschritten, dann greift die nächste Stufe. So gilt die Corona-Warnstufe, wenn in den Südwest-Intensivstationen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mindestens 250 Covid-19-Patienten behandelt werden. Die Warnstufe tritt ebenfalls in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz – die Zahl der Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche – an fünf Werktagen in Folge mindestens den Wert 8 erreicht. Am vergangenen Freitag und Dienstag lag der Intensivstationen-Wert über 250, daher tritt die Warnstufe in Kraft. Sie gilt nicht mehr, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Wert wieder unterschritten wird.

 


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Was passiert jetzt?

Auf nicht vollständig geimpfte sowie nicht genesene Personen kommen weitere Einschränkungen zu. In Innenbereichen haben sie weitgehend nur noch Zutritt mit einem negativen PCR-Test . Bislang reichte ihnen dort ein negativer Antigenschnelltest aus. Letzterer ist für Ungeimpfte nun im Freien beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Privat darf sich ein Haushalt nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind Geimpfte, Genesene und Personen unter 18 Jahren.


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Welche Bereiche sind am stärksten reglementiert?

Clubs und Diskotheken dürfen nur noch Geimpfte und Genesene reinlassen. Diskotheken waren bereits in der Basisstufe schon der am strengsten regulierte Bereich, da Ungeimpfte auch bislang schon einen PCR-Test benötigt hatten.

 

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Was ist bei PCR-Tests vorgegeben?

Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Testergebnisses – also die Uhrzeit auf der Testbescheinigung. PCR-Pooltests – hier wird nicht eine einzelne Probe, sondern es werden die Proben mehrerer Personen untersucht – gelten nach derzeitiger Rechtslage nicht. Wie hoch die Kosten für die Tests sind, bestimmt Markt. Soll das Ergebnis beispielsweise am Folgetag mitgeteilt werden, kostet ein PCR-Test rund 50 Euro. Für etwa den doppelten Preis werden PCR-Tests angeboten, deren Ergebnisse nach einer halben Stunde vorliegen. Die Tests müssen privat bezahlt werden.

 

Gibt es auch Ausnahmen?

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind beispielsweise Schwangere und Stillende. Für sie hat die Ständige Impfkommission erst am 10. September 2021 eine Impfempfehlung ausgesprochen. Daher reicht Schwangeren und Stillenden weiter ein Antigenschnelltest. Personen mit einem positiven Schnelltest bekommen den anschließenden PCR-Test weiter kostenlos.


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Was ändert sich beim 2G-Optionsmodell?

Bisher haben Veranstalter – zum Beispiel von Konzerten und Fußballspielen – oder Gastronomen die Möglichkeit, das 2G-Optionsmodell anzuwenden, mit dem nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden. Im Gegenzug war die Maskenpflicht entfallen. Mit der Warnstufe muss beim 2G-Optionsmodell die Maske aber wieder getragen werden.

 


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