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2G-Regel im Einzelhandel gekippt: Nächste Niederlage vor Gericht für Grün-Schwarz

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Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippt die 2G-Regel im Einzelhandel. Damit kassiert das Land innerhalb weniger Tage die zweite Niederlage vor Gericht. Grün-Schwarz will die Corona-Verordnung jetzt überarbeiten.

von Michael Schwarz
Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test dürfen wieder shoppen gehen. Das Land muss nun das Corona-Stufensystem neu justieren.
Foto: Felix Kästle
Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test dürfen wieder shoppen gehen. Das Land muss nun das Corona-Stufensystem neu justieren. Foto: Felix Kästle  Foto: Felix Kästle

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will sich bei der Regierungspressekonferenz am Dienstagmittag noch nicht in die Karten schauen lassen. Es geht darum, wie das Land auf die aktuelle Pandemielage mit der Omikron-Variante reagiert. Bevor Kretschmann die Medienvertreter über die neuen Corona-Pläne informiert, will er diese erst am Mittwoch im Parlament verkünden. Schließlich hatten sich die Oppositionsfraktionen im Stuttgarter Landtag schon oft darüber beschwert, Kretschmann würde die Abgeordneten übergehen.

 


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Inhaberin aus dem Ortenauskreis klagt erfolgreich

Doch am Dienstag überschlagen sich dann die Ereignisse. Am frühen Nachmittag wird bekannt, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt hat. Die Inhaberin eines Schreibwarengeschäftes aus dem Ortenaukreis hatte gegen die Regelung geklagt. Das Urteil der Richter: Das Einfrieren der Corona-Alarmstufe II durch das Land sei voraussichtlich rechtswidrig. Als Folge dürfen neben Geimpften und Genesenen zunächst wieder Menschen in die Läden, die weder geimpft, noch genesen sind. Sie benötigen lediglich ein negatives Testergebnis. Damit weisen die Richter innerhalb weniger Tage die Landesregierung bereits zum zweiten Mal zurecht. Zunächst sorgten die VGH-Richter schon dafür, dass die 2G-Regel an den Hochschulen nicht mehr gilt.

Alarmstufe II ist eingefroren

Hintergrund beider Urteile ist, dass das Land in seinem Corona-Stufensystem die Alarmstufe II mit den schärfsten Maßnahmen eingefroren hatte, obwohl die Werte bei der Hospitalisierung und der Belegung der Intensivstationen dies nicht rechtfertigten. Genau das stehe laut der Richter nicht im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Das Land argumentierte immer, man wolle die härteren Regeln beibehalten, weil die Folgen der Omikron-Variante nur schwer abschätzbar seien - und man eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden wolle.


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Zwei Richtwerte im Fokus

Nach den jüngsten Pleiten vor Gericht wird das Land nun in dieser Woche wieder zum alten Stufensystem zurückkehren, das ist sicher. Diskutiert werde jedoch noch, so Kretschmann und Südwest-Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag, welche Anpassungen in der neuen Corona-Verordnung vorgenommen werden könnten. Zentral dabei sind die beiden Richtwerte, also die Zahl der Covid-19-Patienten in Kliniken innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner sowie die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Südwest-Intensivstationen. Diese beiden Werte sollen dann wieder darüber entscheiden, welche Corona-Stufe greift.

FFP-2-Pflicht im ÖPNV kommt

Aus Regierungskreisen ist jedoch zu hören, dass es hier zu Änderungen kommen könnte. Bislang muss ein Wert mehrere Tage über- oder unterschritten werden, damit eine Stufe in Kraft tritt. Künftig könnte es die Regel geben, dass beide Werte beachtet werden müssen. Doch über das genaue Vorgehen stimmt sich Grün-Schwarz noch ab. Sicher ist, dass in Baden-Württemberg in Bussen und Bahnen die FFP2-Maskenpflicht kommt. Dies hat Südwest-Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zur Verärgerung Kretschmanns bereits am Dienstagvormittag verkündet.


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Änderungen bei den Großveranstaltungen

Bei einem weiteren Thema deutet Kretschmann selbst Veränderungen an. Auch in Baden-Württemberg soll es bei Großveranstaltungen Lockerungen geben. Allerdings will sich Kretschmann dabei nicht an seinem bayerischen Kollegen Markus Söder (CSU) orientieren. Im Nachbarland sind beispielsweise bei Fußballspiele wieder bis zu 10 000 Zuschauern zugelassen und Stadien dürfen - bis zu dieser Grenze - maximal mit 25 Prozent ausgelastet werden.

"Wir werden sicher mit den Zahlen erheblich drunterbleiben", sagt Kretschmann. Im Südwesten, so ist aus Regierungskreisen zu hören, könnte die Obergrenze auf 5000 Zuschauern festgelegt werden.

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