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Das Land muss schnell zum bewährten Corona-Stufensystem zurückkehren, meint unser Korrespondent.

von Michael Schwarz
  

Innerhalb weniger Tage korrigiert der Verwaltungsgerichtshof die Corona-Politik des Landes gleich zwei Mal. Das schwächt die Glaubwürdigkeit der grün-schwarzen Regierung massiv und ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich in der Pandemie längst von den Entscheidungsträgern abgewendet haben. Daher sind die handwerklichen Fehler des Landes hier extrem ärgerlich. Allerdings: Kritiker, die wegen der Pandemiepolitik inzwischen das gesamte politische System infrage stellen, sollten auch sehen, dass die Gerichte ihrer Aufgabe nachkommen – unabhängig davon, welche Folgen Urteile haben. Genau das macht eine funktionierende Gewaltenteilung aus.

 


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Das Land ist jetzt am Zug und muss dringend die aktuellen Verordnung anpassen – und zum alten Corona-Stufensystem zurückkehren. Dies beweisen die beiden Urteile aus Mannheim. Die Richter kritisieren keineswegs das Corona-Stufensystem. Sie halten es vielmehr für nicht rechtmäßig, wenn das Land die eigenen Regeln willkürlich auslegt. Es war ein grober Fehler, die Alarmstufe II wegen angenommener Folgen der Omikron-Variante auf Verdacht einzufrieren. Denn damit wurde auch vielen derjenigen in der Bevölkerung vor den Kopf gestoßen, die bislang alle Corona-Vorgaben klaglos mitgetragen hatten.

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michael.schwarz@stimme- mediengruppe.de

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