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Baden-Württemberg ruft bald Alarmstufe II aus

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Wo ist der Ausweg aus der neuen dramatischen Corona-Krise? Die einen bringen wieder eine Impfpflicht ins Gespräch, andere empfehlen neue Lockdowns. Das Land dreht zunächst an anderen Schrauben.

Von dpa und unserer Redaktion

Um die stark steigenden Corona-Zahlen einzudämmen, will das Land Baden-Württemberg schon von Mittwoch an die Maßnahmen erneut verschärfen. Für Ungeimpfte wird es nochmal ungemütlicher, es drohen ihnen vielerorts Ausgangsbeschränkungen am späteren Abend und in der Nacht. Aber auch Geimpfte kommen nicht mehr überall rein, wenn sie keinen Test vorweisen können. Die neuen Regeln im Einzelnen:


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Was ist die neue Alarmstufe II?

Bisher gab es im Südwesten das System aus Basis-, Warn- und Alarmstufe. Seit Mittwoch gilt die Alarmstufe mit zahlreichen Einschränkungen für Ungeimpfte, weil die Zahl der Covid-19-Fälle auf den Intensivstationen 390 überschritt. Doch die Zahlen steigen und steigen, sodass das Land noch stärker auf die Bremse treten will. Deshalb soll es nun die Alarmstufe II geben. Sie tritt in Kraft, wenn landesweit an zwei Tagen hintereinander der Grenzwert 450 auf den Intensivstationen gerissen wird. Das dürfte wohl am Mittwoch der Fall sein. Ein Zurück in die Alarmstufe I gibt es erst, wenn der Schwellenwert an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird.

Covid-19-Intensivpatienten und Inzidenzen in der Region

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Wen betreffen die neuen Beschränkungen?

Da bei zweimal Geimpften der Schutz nachlässt und sie sich auch wieder infizieren und das Virus weitgeben können, soll es in bestimmten Bereichen 2G plus geben. Das heißt, dass auch Geimpfte und Genesene ein negatives Testergebnis vorweisen müssen - etwa bei Konzerten oder auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen außer bei Friseuren. Ungeimpfte Erwachsene werden schon seit dem Erreichen der Alarmstufe stark eingeschränkt. Sie dürfen nicht mehr ins Kino, Schwimmbad oder Restaurant und sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Doch jetzt kommt noch etwas hinzu: In Hotspot-Kreisen dürfen Ungeimpfte zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch in Ausnahmefällen auf die Straße. Grenzwert dafür ist die Inzidenz 500. Fast jeder zweite Kreis liegt schon drüber.  Stadt und Landkreis Heilbronn sowie der Hohenlohekreis liegen mit ihren Inzidenzwerten jeweils über 500 und wären somit von Ausgangssperren für Ungeimpfte betroffen.


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Baden-Württemberg: Alarmstufe II mit Einschränkungen ab Mittwoch


 

Was ist mit den geplanten Einschnitten für junge Leute?

Bei den 12- bis 17-Jährigen greift das Land doch nicht so stark durch wie mal geplant. Eigentlich sollten die Regeln für die Erwachsenen nach und nach auch für diese Altersgruppe gelten, um sie zum Impfen zu bewegen. In einem ersten Schritt sollten die Ausnahmen bei 2G etwa in Restaurants und Kinos für Jugendliche wegfallen. Nach den Weihnachtsferien sollte für 12- bis 17-Jährige dann überall außer in der Schule 2G greifen. Doch diese Pläne stellte die Regierung aus Grünen und CDU zunächst zurück. Nun soll es nur in Bars und Clubs eine harte Tür geben, denn dort gilt künftig für alle 2G plus. Ob das als Anreiz zum Impfen reicht? Bisher sind laut Robert Koch-Institut gut 41 Prozent dieser Altersgruppe zweimal gepikst.


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Wird es weiter volle Fußballstadien geben?

Nein, die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen werden in den Alarmstufen wieder beschränkt. Für die Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart, SC Freiburg und 1899 Hoffenheim bedeutet das zum Beispiel, dass sie ihr Stadion höchstens noch halb voll machen können. Die Obergrenze ist 25 000 Zuschauer. Es könnte sogar sein, dass in Alarmstufe II nur ein Viertel der Kapazität genutzt werden darf.

 

Was ändert sich noch diese Woche?

Wer U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse nutzen will, muss von Mittwoch an einen 3G-Nachweis dabei haben. Mitfahren kann nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt aber nicht nur im Südwesten sondern deutschlandweit. Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren sind hier ausgenommen. Noch offen ist, wer die 3G-Regel flächendeckend kontrollieren soll. Verkehrsunternehmen und Polizeigewerkschaften im Südwesten halten das für nicht machbar.


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