Verkehrsverbund: 3G in Bus und Bahn kaum zu kontrollieren
Von Mitte der Woche an soll gelten: Bus und Bahn fahren dürfen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Vertreter von Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbund halten die 3G-Regel im Öffentlichen Nahverkehr für schwer kontrollierbar.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen greift 3G in Bus und Bahn voraussichtlich am Mittwoch. "Wir werden entsprechende Schilder an den Haltestellen anbringen" kündigt Gerhard Gross an. Der Geschäftsführer des Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehrs (HNV) sieht aber ein Kontrollproblem: "Das ist ein offenes System, wie soll das gehen?" Für ausgeschlossen hält er, dass Fahrkartenkontrolleure den Impfstatus der Fahrgäste abfragen. "Polizei und Ordnungsämter müssen das leisten." Schließlich handele es sich bei Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, das Kontrollpersonal habe keine Sanktionsmöglichkeit.
HNV: Ungleichbehandlung gegenüber Handel
Und Gross kritisiert: "Wir fühlen uns ein bisschen ungleich behandelt." Auch der ÖPNV gehöre zur Daseinsvorsorge, weil er für viele Berufstätige unverzichtbar sein. Ausnahmen, wie sie im Lebensmittelhandel gelten, gebe es hier aber nicht. Auch aus Sicht des Stadtbahnbetreibers Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) sind 3G-Kontrollen Sache von Polizei und Ordnungsbehörden. "Das kann nicht von Fahrscheinprüfern durchgeführt werden", sagt AVG-Sprecher Michael Krauth. Dass Prüfpersonal bei Schwerpunktaktionen unterstütze, sei hingegen vorstellbar.
Test darf nicht älter sein als 24 Stunden
Auch Vertreter der Länder hatten sich skeptisch gezeigt, wie die 3G-Regel an Bord von Bussen und Bahnen durchgesetzt werden soll. Die Regel besagt, dass Fahrgäste geimpft oder genesen sein müssen. Alternativ müssen sie einen testnachweis mitführen, der bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden ist, und ihn auf Verlangen vorzeigen. Die Regelung ist Teil des Maßnahmenpakets, das der Bundestag beschlossen hatte.