Kitagebühren während Lockdown-Zeit werden erstattet
Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kitas die Gebühren zurückerstatten. Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geschickt haben, haben wohl keinen Anspruch auf eine Erstattung.
Das Land werde 80 Prozent der Kosten tragen, die Kommunen sollen 20 Prozent übernehmen, erfuhr die Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Stuttgart aus Koalitionskreisen. Der Lockdown gilt seit dem 16. Dezember.
Das Land will aller Voraussicht nach Kitas und Grundschulen am kommenden Montag wieder öffnen. Bereits nach dem Frühjahrs-Lockdown hatten Land und Kommunen Elternbeiträge zurückerstattet. Die genauen Kosten waren zunächst unklar. Die Kita-Beiträge variieren von Kommune zu Kommune.
Familien, die Notbetreuungsangebote in Anspruch genommen haben, sollen keine Rückerstattung erhalten.