Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg
Das von der Landesregierung mit der Corona-Verordnung angeordnete Verbot, zwischen 20 und 5 Uhr morgens das Haus zu verlassen, soll die Zahl der Kontakte verringern und damit helfen, Ansteckungen zu vermeiden. Dagegen hat eine Frau aus Tübingen geklagt.
In Baden-Württemberg hat die Justiz die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr noch diese Woche außer Vollzug gesetzt werden müssen. Zum letzten Mal gelten sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.
Der 1. Senat argumentierte, die Regelung des Bundeslandes habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Dem Infektionsschutzgesetz zufolge seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen - auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen - zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.
Nächtliche Ausgangssperre gilt seit Dezember
Die verschärfte Corona-Verordnung des Landes trat Anfang Dezember in Kraft. Dazu gehörte unter anderem eine nächtlichen Ausgangssperre. Das heißt, Menschen dürfen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus zwischen 20 und 5 Uhr verlassen. Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch. Auch mit dem Hund darf man Gassi gehen.
Ausgangsbeschränkungen künftig nur noch für Hotspot-Kreise
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gekippt hat, will das Land nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen. Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag der dpa in Stuttgart. „Jetzt haben wir juristische Klarheit.“ 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100 - darunter der Stadtkreis Heilbronn und der Hohenlohekreis.
„Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen“, sage Hoogvliet. Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne. Die aktuelle Corona-Verordnung, die auch den Lockdown regelt, gilt noch bis zum 14. Februar.





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