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Diese Corona-Regeln gelten in Baden-Württemberg

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Die Landesregierung in Stuttgart hat die Corona-Verordnung angepasst. Seit dem 29. März gelten einige Neuerungen. Neben einer Verschärfung der Maskenpflicht gibt es aber auch Lockerungen.

von André Hatos und dpa

Seit diesem Montag, 29. März, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Es haben sich erneut verschiedene Änderungen im öffentlichen Leben ergeben, etwa eine Maskenpflicht im Auto. Unterdessen zeigt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel unzufrieden damit, wie manche Bundesländer die Corona-Maßnahmen umsetzen. Sie deutete an, dass der Bund tätig werden könnte. Das könnte heißen, dass die Corona-Regeln in den nächsten Tagen noch einmal angepasst werden. Was in Baden-Württemberg derzeit gilt, haben wir hier im Überblick zusammengefasst: 

 

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Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?

Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche erlaubt. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Eigentlich sieht die sogenannte Notbremse vor, dass sich in Hotspot-Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur ein Haushalt mit einer zusätzlichen Person treffen darf. Damit wären aber Familientreffen im engsten Kreis während der Osterfeiertage unmöglich gewesen. 

 

Gibt es eine Maskenpflicht im Auto?

Ja. Und zwar dann, wenn Personen aus zwei Haushalten in einem Auto sitzen. In diesem Fall müssen alle Insassen eine medizinische Maske tragen. Ausgenommen sind hier wieder Paare und Kinder unter sechs Jahren. 

 

Was ist mit Ausgangsbeschränkungen?

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100 für eine geeignete Maßnahme. Beschlossen wurde allerdings noch nichts. Das wolle man in den nächsten Tagen mit den anderen Bundesländern abstimmen, sagt Kretschmann. Unterdessen hat der Hohenlohekreis nächtliche Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Sie gilt ab Mittwoch, 31. März. Der Stadt- und Landkreis Heilbronn ist davon noch nicht betroffen. 


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Was ändert sich an Schulen und in Kitas?

Hier bleibt zunächst alles beim Alten. Schulen dürfen Präsenzunterricht für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler sowie Abschlussklassen anbieten. Dies gilt auch für alle Klassenstufen der Sonderschulen. Kitas bleiben für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen weiterhin offen. Wie es nach den Osterferien an den Schulen weitergeht, ist derzeit noch Gegenstand von Beratungen. Wegen der schnell steigenden Infektionszahlen hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann seine Pläne für eine Rückkehr aller Kinder und Jugendlichen an die Schulen nach den Osterferien zunächst auf Eis gelegt.

 

Gibt es Änderungen im Einzelhandel?

Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Das heißt: Ab einer Inzidenz von 100  gilt, dass man ein Buch online bestellen und es dann nach Vereinbarung eines Termins abholen kann (Click&Collect). Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Frisöre dürfen weiterhin geöffnet bleiben.

 

Was ist mit Ostergottesdiensten?

Präsenzgottesdienste an Ostern sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Während sich die Kirchen im Stadt- und Landkreis Heilbronn dafür gut gerüstet sehen, verhindern hohe Corona-Fallzahlen im Hohenlohekreis so manche Präsenzveranstaltung

 

Welche Regeln gelten für Sport?

Freizeit- und Amateurindividualsport ist ab einer Inzidenz über 100 nur außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten erlaubt, dabei gelten die oben beschriebenen Kontaktregeln. Die Stadt Heilbronn kündigte am Dienstag (30.03.2021) an, auch Bolzplätze zu schließen.

Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Gruppen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nicht mehr erlaubt. 


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