Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg setzt die Corona-Beschlüsse der jüngsten Bund-Länder-Konferenz um. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Nach der Bund-Länder-Konferenz müssen die Beschlüsse jetzt auch in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Das Land will über das Wochenende eine neue Verordnung erarbeiten. Hier die wichtigsten Punkte zu den Lockerungen ab kommendem Montag.
Welche Grenzwerte gelten jetzt?
Hier gibt es ab dem 8. März auch in Baden-Württemberg eine Neujustierung. Generell wird die Notbremse gezogen, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100 ansteigt. Dann treten wieder die Lockdown-Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gelten. Dies wäre das Worst-Case-Szenario. Gewisse Öffnungen sind in Stufe zwei möglich. Basis ist hier, dass die Sieben-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 100 liegt. Stufe drei tritt dann in Kraft, wenn der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. Was stabil genau bedeutet, will die Regierung am Wochenende festlegen.
In welchem Raum gelten die neuen Inzidenzwerte?
Grün-Schwarz hat entscheiden, dass bei Lockerungen nicht der landesweite, durchschnittliche Inzidenzwert zugrunde liegt, sondern dass es hier eine Lösung spezifisch für die Kreise geben soll. Damit kann also ein Stadt- oder Landkreis mit niedrigen Infektionszahlen Lockerungen umsetzen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist es bei der von ihm selbst mit CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann (CDU) getroffenen Regelung jedoch nicht ganz wohl. Er warnt im Landtag vor Einkaufstouristen, also Personen, die von einem Kreis mit hoher Inzidenz in Kreise zum Einkaufen gehen, in denen es bereits entsprechende Lockerungen gibt. "Es wird jetzt darauf ankommen, für diese Problematik gemeinsame angemessene Lösungen zu finden", mahnt Südwest-Landkreistagspräsident Joachim Walter (CDU).
Welche Regeln gibt es ab Montag für private Treffen?
Privat dürfen sich wieder zwei Haushalte treffen mit maximal fünf Personen. Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahre zählen zur Personenzahl nicht dazu. Sinkt die Inzidenz unter 35, sind sogar Treffen von drei Haushalten erlaubt – mit maximal zehn Personen.
Was ist beim Handel geplant?
Bei einer Inzidenz unter 50 kann der Handel mit den entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln öffnen. Allerdings ist eine Begrenzung vorgesehen von einem Kunden pro zehn Quadratmeter beziehungsweise 20 Quadratmeter je nach gesamter Verkaufsfläche. Befindet sich der Wert über 50, dann müssen im Handel Einzeltermine (Click&Meet) vereinbart werden.
Was gilt für andere Bereiche?
Einrichtungen wie Museen oder Galerien können bei einer Inzidenz unter 50 genauso wieder öffnen wie botanische Gärten oder Zoos. Auch kontaktfreier Sport im Freien mit maximal zehn Personen ist möglich. Liegt der Wert – wie momentan in den meisten Kreisen – zwischen 50 und 100, dann gelten für diese Bereiche eingeschränkte Lockerungen.
Wer kann ab dem 8. März unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz öffnen?
Ab Montag können wieder körpernahe Dienstleistungen angeboten werden. Buchhandlungen können öffnen – und Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen.
Wie geht es langfristig weiter?
Wie berichtet gibt es ab dem 15. März weitere Öffnungen an den Schulen – für Fünft- und Sechstklässler sowie für Grundschulen. Frühestens ab dem 22. März – dann findet die nächste Bund-Länder-Konferenz statt – könnten dann Lockerungen für die Außengastronomie, für Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos folgen.
Pilotprojekt für Impfungen bei Hausärzten
An dem Pilotprojekt für die ersten Impfungen in Südwest-Arztpraxen nehmen laut der Kassenärztlichen Vereinigung 40 Praxen teil. Ab Montag sollen über 80-Jährige angeschrieben werden, um ihnen Termine anzubieten. Pflegebedürftige werden per Hausbesuch geimpft. Mit dem Projekt sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für spätere Impfungen in Praxen.