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Corona-Warnstufe Rot: Was ab Montag in ganz Baden-Württemberg gilt

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Das Land Baden-Württemberg hat angesichts explodierender Infektionszahlen die höchste Pandemie-Alarmstufe ausgerufen. Wir zeigen, was jetzt überall gilt.

Von Christine Tantschinez und dpa

Angesichts der enorm gestiegenen Infektionszahlen im ganzen Land hat die Landesregierung neue strengere Maßnahmen beschlossen, die ab dem 19. Oktober gelten. Die Regeln greifen überall, nicht nur in den Corona-Hotspots wie Heilbronn Stadt (aktueller Wert: 80,6), Stuttgart oder Esslingen. Die Stadt Heilbronn hat noch am Montag die geltende Allgemeinverfügung dahingehend angepasst.


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Erweiterte Maskenpflicht

Überall in öffentlichen Bereichen, etwa Fußgängerzonen und Marktplätzen, muss eine Maske vor Mund und Nase getragen werden, sofern nicht sicher ist, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Also auch in Warteschlangen vor dem Bäcker. Die Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren.

Außerdem gilt die Maskenpflicht auch weiterhin in der Gastronomie, wenn sich die Gäste nicht an ihrem Platz befinden. In Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen gilt die Maskenpflicht natürlich weiterhin.  


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Masken in Schulen ab Klasse 5 auch im Unterricht

In Schulen gilt die Maskenpflicht ab Klasse 5 nun auch im Unterricht. Zudem wird die nicht-schulische Nutzung des Schulgebäudes eingeschränkt.


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Private Treffen und Feiern

Im privaten Rahmen dürfen sich nur noch maximal zehn Menschen treffen - es sei denn, sie leben in höchstens zwei verschiedenen Haushalten. Unabhängig, wo das Treffen statt findet. 

Veranstaltungen

Zu Veranstaltungen sind nur noch maximal 100 Teilnehmer zugelassen.

Sportveranstaltungen

Die Meldungen aus den Ministerien zum Thema Sportveranstaltungen sind widersprüchlich. Noch ist unklar, ob auch Sportveranstaltungen unter die Teilnehmerbegrenzung von 100 Personen fallen oder ob die seit 8. Oktober geltende Corona-Sport-Verordnung weiterhin Bestand hat. Letztere besagt, dass die Zuschauerzahl nicht über 500 Personen liegen darf.

Kulturveranstaltungen

Für kulturelle Veranstaltungen gelten gesonderte Regeln. Dort können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 500 Personen teilnehmen. Dafür müssen den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden. Sie müssen auf den Verkehrswegen, Verkehrsflächen und in allen Publikumsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Veranstaltung muss einem im Vorhinein festgelegten Programm folgen. Zudem muss ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept vorliegen 

Lokal strengere Maßnahmen möglich

Städte und Landkreise, deren Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 50 liegt, können auch noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen - wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen.

Telefonische Krankschreibung

Um die Arztpraxen in dieser Zeit zu entlasten ist ab diesem Montag wieder eine telefonische Krankschreibung möglich. Dies soll bis Jahresende gelten.

Weniger Behandlungen in Kliniken

Kliniken sollen ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen und nicht zwingend notwendige Behandlungen schrittweise reduzieren. Die Fieber-Ambulanzen und Corona-Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren.

Warnung vor weiteren Einschränkungen

Kretschmann warnte die Bevölkerung vor einem erneuten herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens. Wenn die Einschränkungen der dritten Alarmstufe über sieben bis zehn Tage nicht wirkten, werde man die Maßnahmen verschärfen und etwa die Treffen im öffentlichen Raum drastisch einschränken.

Da das allgemeine Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg vom Verwaltungsgericht gekippt worden war, wird die Reisetätigkeit nicht eingeschränkt. Jedoch mahnte Kretschmann unter diesen Bedingungen lieber daheim zu bleiben und auf Reisen - auch in den anstehenden Herbstferien- zu verzichten. 

 

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