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Baden-Württemberg: Maximal 750 Besucher bei Veranstaltungen - Testpflicht in Restaurants

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Großveranstaltungen werden angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt. Auch beim Besuch von Gastronomie gelten künftig Änderungen.

von Michael Schwarz

Baden-Württemberg will mit besonders scharfen Einschränkungen und Verboten die vierte Corona-Welle brechen und die Pandemie eindämmen. Die neuen Corona-Regeln sollen schon an diesem Samstag in Kraft treten und schränken auch den Alltag von Geimpften und Genesenen im Südwesten so stark ein wie bislang kaum sonst in der Republik.

Weil sich die Corona-Lage immer mehr zuspitzt, sind in Baden-Württemberg Großveranstaltungen nicht mehr möglich. Bei sämtlichen Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich drinnen und draußen sind maximal nur noch 750 Besucher zugelassen. Damit werden Spiele im Profifußball in Baden-Württemberg wieder zu Geisterspielen.

Damit gelten in Baden-Württemberg strengere Regeln als anderswo. Beim Bund-Länder-Treffen wurden die Obergrenze im Freien auf 15.000 Besucher festgelegt, im Inneren auf maximal 5000. 

„Dieser Beschluss ist für uns natürlich gleichbedeutend mit der Rückkehr zu sogenannten Geisterspielen. Wir bedauern dies sehr. Die Lage bleibt für uns alle weiterhin sehr herausfordernd. Natürlich hätten wir uns gewünscht und auch zugetraut mit Hilfe unseres etablierten strengen Hygienekonzeptes zumindest einen deutlich kapazitätsbeschränkten Spielbetrieb durchführen zu dürfen. Aber wie auch in der Vergangenheit, werden wir gemeinsam diese neue Situation annehmen und unseren Teil zur Eindämmung des Infektionsrisikos leisten“, sagt Frank Briel, Geschäftsführer der TSG Hoffenheim. 


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In Baden-Württemberg bleibt die Regel bestehen, dass 50 Prozent der Kapazität bei kleineren Veranstaltungen zugelassen werden. Sind beispielswiese Kulturveranstaltungen mit 800 Besuchern geplant, dann dürfen 400 kommen. In allen Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt die Regel 2G plus. 

Zudem führt das Land die Regel 2G plus jetzt in den Restaurants ein. Das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssen sich beim Restaurantbesuch testen lassen. Bisher hat die 2G-Regel gegolten, ein Test war nicht nötig. Zudem wird die von Bund und Ländern vereinbarte 2G-Regel im Einzelhandel auch in Baden-Württemberg übernommen. 


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Zum Jahreswechsel gilt ein An- und Versammlungsverbot

Bekannt ist bereits, dass im Südwesten Clubs, Diskotheken und Weihnachtsmärkte verboten werden. An Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. Auch Feuerwerkskörper an Silvester sind verboten. 

Bei privaten Kontakten bleibt es in Baden-Württemberg dabei, dass sich ein Haushalt maximal mit einer Person treffen darf, die weder geimpft noch genesen ist. Bund und Länder hatten sich auf ein Treffen mit maximal zwei ungeimpften Personen geeinigt.

Die neue Corona-Verordnung beschließt die grün-schwarze Landesregierung am Freitag im Umlaufverfahren. Die Regeln treten ab Samstag in Kraft.

Regierungschef Kretschmann verteidigte das strenge neue Regelwerk mit dem Verweis auf die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante. „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen.“


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